Gutscheine zur Jobvermittlung Gutscheine zur Jobvermittlung: Bislang kaum Angebote
Das Jobwunder lässt auf sich warten. Daran änderten auch die zum 1. April in Umlauf gebrachten Vermittlungsgutscheine bislang wenig. 25 000 dieser Coupons wurden in den ersten fünf Wochen ausgegeben. Ganze 41 Mal mussten die Arbeitsämter nach Auskunft von Rainer Krappmann, dem zuständigen Referenten bei der Bundesanstalt für Arbeit, in dieser Zeit für erfolgreiche Vermittlungen in die Tasche greifen. Bundesweit!
Mehr als ein Zehntel zu dieser Statistik beigesteuert hat Enrico Markgraf mit seiner Firma "Zentrale Personalvermittlung" (Z-PV) in Halle. Der frühere Leiter eines Schnellrestaurants und ehemalige Disponent eines Zeitarbeitsunternehmens zimmerte rund um den neuen Gutschein seine Geschäftsidee und setzt diese um. "Am 2. April, dem frühest möglichen Termin überhaupt, hatte ich bereits die erste Vermittlung unter Dach und Fach", freut sich der 30-Jährige. Bis zum Jahresende möchte er mit seinen drei Mitarbeitern etwa 100 Menschen in Lohn und Brot gebracht haben. Dass seine gerade angemeldete Firma in keinem Telefonbuch und keinem Branchenverzeichnis zu finden ist, stört den Jungunternehmer dabei wenig. Im Gegenteil: "Wir hätten gar keine Zeit, uns um Laufkundschaft zu kümmern."
Denn Markgraf und seine Crew gehen nicht für zufällig Anklopfende auf Stellensuche, sondern wählen den umgekehrten Weg: "Wir ermitteln zuerst freie Jobs und fahnden dann per Inserat und in Online-Stellenmärkten nach Bewerbern, die dazu passen." 17 vakante Stellen machte der Fachmann allein in Schnellrestaurants zwischen Halle und Leipzig ausfindig. "Die Restaurantleiter haben häufig kaum Zeit für Bewerberauswahl und Einstellungsgespräche", weiß er aus eigener Erfahrung, "diese Sorge nehmen wir ihnen jetzt ab."
Ein durchaus übliches Herangehen in der Branche, die in Deutschland mit der - zunächst streng regulierten - Öffnung des Vermittlungsmarktes für private Anbieter 1994 entstanden war. "Weil Provisionen bislang nicht von Arbeit Suchenden verlangt werden durften, haben die Vermittler ihre Aufträge von Firmen erhalten. Nun müssen sie sich erst auf die neue Situation umstellen", nennt Sieglinde Schneider vom Bundesverband Personalvermittlung (BPV) eine Ursache, dass die Gutscheine sich noch nicht als "Währung" am Arbeitsmarkt etablieren konnten.
Hinzu komme: "Die Entschädigungen decken den Aufwand, den die aktive Jobsuche verursacht, in vielen Fällen einfach nicht und sind deshalb keineswegs so attraktiv, wie von der Politik proklamiert."
Das Gesetz selbst wurde mit allzu heißer Nadel gestrickt, wie Rainer Krappmann von der Bundesanstalt für Arbeit bestätigt: "Zum Beispiel müssen Betroffene nach einer Weiterbildungsmaßnahme erneut drei Monate auf den Gutschein warten, selbst wenn sie zuvor langzeitarbeitslos waren." Der Gesetzgeber habe diesen wie auch andere Sonderfälle schlichtweg übersehen. So gebe es zum Beispiel für die Jobvermittlung ins Ausland momentan noch keinen Gutschein. "Wir haben das Arbeitsministerium auf diese und andere Mängel aufmerksam gemacht", so Krappmann. In den nächsten Wochen sei wohl mit Nachbesserungen zu rechnen.
Für Ines Medicke bedeutet die Gutschein-Regelung trotz aller Unzulänglichkeiten neue Hoffnung: "Seit letztem Sommer bin ich arbeitslos und habe seitdem nicht ein einziges Stellenangebot vom Arbeitsamt erhalten", ärgert sich die gelernte Sekretärin. Als sie die Annonce der "Zentralen Personalvermittlung" in der Zeitung sah, bewarb sie sich spontan um eine der Stellen in einer großen Fastfood-Kette - wie 400 andere Arbeitsuchende auch. "120 Anruferinnen und Anrufer haben wir nach einem kurzen Telefoninterview zum persönlichen Gespräch eingeladen", erläutert Vermittler Markgraf das Prozedere.
Ines Medicke hat noch keine Zusage in der Tasche, "aber ein gutes Gefühl. Das muss einfach klappen", meint die verheiratete Mutter optimistisch. Als sie sich vor einigen Tagen vorsorglich den Gutschein beim Arbeitsamt holen wollte, fand sie sich unvermittelt in einem "Kreuzverhör" wieder. Warum sie den Gutschein brauche und ob sie es sich gut überlegt habe, einen privaten Vermittler zu beauftragen, wollte der Berater des Arbeitsamtes unter anderem wissen.
"Solche Fragen, von denen uns die Mehrzahl der Bewerber berichten, müssen nicht beantwortet werden", rät Markgraf zu selbstbewusstem Auftreten. "Das Recht auf den Gutschein haben alle, die länger als drei Monate arbeitslos sind. Da bedarf es keiner weiteren Begründung."