DDR-Invalidenrentner DDR-Invalidenrentner: Arbeitszeiten als Beitragzeit anerkannt
Halle/MZ. - "Das lässt sich so absolut nicht sagen", meint Karla Neumann von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Halle. Wenn der vom Bundestag angenommene Gesetzesentwurf durch den Bundesrat verabschiedet worden ist - das soll aller Voraussicht nach am 31. Mai geschehen -, müsse das Gesetz nur noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden - geplant für Juni. "Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, das Gesetz de facto in Kraft und die praktischen Regularien können greifen", so Karla Neumann.
Betroffen sind nach Angaben der Rentenexpertin ausschließlich Invalidenrentner, die neben dem Bezug der Invalidenrente in der DDR noch gearbeitet haben. Diese Arbeitszeiten wurden zwar in die Sozialversicherungsausweise eingetragen. Dennoch brauchten Invalidenrentner dafür nach damals geltenden DDR-Recht bis zum 31. Dezember 1991 keine Versicherungsbeiträge in die Rentenkasse einzuzahlen.
All jenen, deren Rente vom 1. Januar 1992 an neu berechnet wurde (nach neuem Recht), wurde das zum "Verhängnis". Die parallel zum Invalidenrenten-Bezug erfolgten Arbeitszeiten sind als nicht relevante versicherungspflichtige Zeiten betrachtet worden. Somit wurden sie bei der Berechnung von Folgerenten (neues Recht ab 1. Januar 1992) nicht berücksichtigt.
Diese Nachteile können nun beseitigt werden. "Nach der neuen Gesetzesregelung werden Zeiten, in denen Invalidenrentner neben dem Bezug ihrer Rente gearbeitet haben, als Beitragszeiten für die Altersrente angerechnet", erklärt Karla Neumann. "Als anrechnungsrelevante Zeiten gelten die Jahre beziehungsweise Monate bis zum 31. Dezember 1991."
Konsequenz: Ehemalige Bezieher von DDR-Invalidenrenten, die parallel dazu gearbeitet haben, steht nach der neuen Regelung eine Neuberechnung ihrer Renten zu. Der Antrag darauf kann bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherer gestellt werden. Allerdings werden Neuberechnungen erst möglich, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. "Das wird nicht vor Ende Juni sein", so Karla Neumann und bittet im Voraus um Geduld. Erfahrungsgemäß werde das Prozedere der Neuberechnungen dann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Hintergrundinformation:
Die vom Bundestag beschlossene neue Gesetzesregelung geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Aktenzeichen B 4 RA 62/ 00 R) vom 30. August 2001 zurück. In ihm haben die Richter des BSG entschieden, dass die Ausschlussregelung für versicherungspflichtige Beschäftigung neben dem Bezug einer Invalidenrente zu DDR-Zeiten nicht aufrechtzuerhalten sei. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei herbeizuführen.
Dem hat der Bundestag jetzt mit der einstimmigen Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfes Rechnung getragen. Neben einer Invalidenrente oder einer Invalidenversorgung ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung beziehungsweise selbstständige Tätigkeit sollen künftig bei der Berechnung einer Nachfolgerente nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs VI berücksichtigt werden. Wer während seines Invalidenrenten-Bezuges in der DDR bis 31. Dezember 1991 gearbeitet hat, hat demzufolge einen Anspruch auf Neufeststellung seiner Rente.
Hinweis:
MZ-Telefonforum zur Rente am 20. Juni, 10 bis 12 Uhr, unter den Telefonnummern 0345/ 5608 218 und -5608 019