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Recht und Medien Recht und Medien: Eltern haften für ihre Kinder - auch im Internet

25.06.2008, 09:34

München/ddp. - Sie seien verpflichtet, mit ihren Kindern darüber zu sprechen, wasdiese im Internet beachten müssen, urteilte das Gericht in einer amMittwoch bekannt gewordenen Entscheidung. Außerdem erfordere dieelterliche Aufsichtspflicht «auch eine laufende Überwachungdahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durchdie einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt», hieß es zurBegründung.

In dem Fall hatte ein 16-jähriges Mädchen 70 urheberrechtlichgeschützte Fotos zusammengestellt und auf zwei Internetportalenveröffentlicht. Die Rechteinhaberin verklagte die Familie in einemZivilverfahren auf Schadenersatz. Die Eltern hätten ihrer Tochtereinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und diese dort nachBelieben schalten und walten lassen, so der Vorwurf der Klägerin.

Die Eltern argumentierten, ihre Tochter sei bezüglich derInternetnutzung versierter als sie. Sie habe in der Schule sogareinen IT-Kurs belegt. Generell sei der Zugang zum Internet für Elternheutzutage nicht zu kontrollieren.

Das Gericht kam zu einer anderen Auffassung. Die Eltern hättenihre Aufsichtspflicht verletzt. Sie müssten generell Maßnahmen dafürtreffen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern. Einmit dem Internet verbundener Computer sei hier gleichzusetzen miteinem «gefährlichen Gegenstand». Das Urteil ist noch nichtrechtskräftig.

(Az. 7 O 16402/07)