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Nachsendeantrag auch bei privaten Postdiensten stellen

16.02.2010, 14:32

Berlin/dpa. - Mieter sollten nach einem Umzug auch bei privaten Postdiensten Nachsendeanträge stellen. Das gilt zumindest für Dienstleister, die im bisherigen Wohnumfeld etabliert sind.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor (Az.: 110 C 171/09), auf das die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» hinweist.

Im verhandelten Fall hatte eine Vermieterin am Jahresende 2008 die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr über den Zustelldienst Pin Mail an einen ehemaligen Mieter geschickt. Da kein Nachsendeauftrag vorlag, kam die Abrechnung aber erst im Jahr 2009 an - und war damit eigentlich ungültig.

Die Richter entschieden jedoch, dass die Vermieterin die Verspätung nicht verschuldet habe. Denn der Mieter hätte bei Pin Mail einen Nachsendeauftrag stellen müssen.