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Mietrecht Mietrecht: Kinderwagen dürfen im Treppenhaus stehen

26.07.2010, 08:41
Kinderwagen und Fahrräder stehen in einem Treppenhaus. (FOTO: DPA)
Kinderwagen und Fahrräder stehen in einem Treppenhaus. (FOTO: DPA) Elke Wentker

Berlin/dpa. - Dem Mieter ist der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar, entschied das Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 487/08).

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin wohntendie Mieter im verhandelten Fall im zweiten Obergeschoss. Da derAufzug im Haus zu klein war, stellten sie den Kinderwagen regelmäßigim Hausflur ab und ketteten ihn dort an. Sie argumentierten, es seiihnen nicht zuzumuten, den Kinderwagen täglich über die Treppe indas zweite Obergeschoss tragen zu müssen.

Das Landgericht Berlin gab ihnen Recht und ließ auch nicht dasArgument «Brandschutz» gelten. Zumindest so lange dieOrdnungsbehörde keine konkrete Verletzung vonBrandschutzbestimmungen rügt, darf der Kinderwagen im Hausflur stehen. Auch eine Regelung im Mietvertrag, die das Abstellen vonGegenständen im Treppenhaus verbietet oder von der Zustimmung desVermieters abhängig macht, ist nach Einschätzung des LandgerichtsBerlin unwirksam. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache werdehierdurch unzulässig eingeschränkt.

Das Anketten eines Kinderwagens ist nach Auffassung der BerlinerRichter dagegen unzulässig. Die Mieter ketteten den Kinderwagendirekt hinter der Hauseingangstür an. Deswegen ließen sich diebeiden Flügel der Tür nicht mehr vollständig öffnen. Das aber müssender Vermieter und die Mitmieter nicht akzeptieren.