Krank im Beruf Krank im Beruf: Schutz vor Überlastung
Halle/MZ. - Rückenleiden und psychische Probleme gehören laut Statistik zu den häufigsten Ursachen für Frühverrentung.
Franziska K., Halle: Ich habe mein Leben lang in einer Polsterei gearbeitet, oft in körperlich anstrengender Haltung und habe daher Rückenschmerzen. Ist es überhaupt sinnvoll, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden?
Antwort: Ja, das ist sinnvoll. Als Berufskrankheiten kommen Erkrankungen in Frage, die sich aus besonderen Einwirkungen ergeben, denen bestimmte Berufstätige in erheblich höherem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Der Gesetzgeber hat einen Berufskrankheitenkatalog ausgearbeitet. Dazu zählen auch Erkrankungen der Lendenwirbelsäule - hervorgerufen etwa durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten oder durch langjähriges Arbeiten in extremer Rumpfbeugehaltung. Die Berufsgenossenschaft prüft, ob am Arbeitsplatz Belastungen im Sinne des Gesetzes vorlagen. Sollte dem so sein, prüfen die Mediziner, ob die Veränderungen der Wirbelsäule ursächlich durch eine permanente Zwangshaltung während Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgerufen wurden. Das wäre bei Ihnen durchaus möglich.
Karin W., Salzlandkreis: Mein Sohn wurde während der Lehre chronisch krank und ist jetzt berufsunfähig. Wir hatten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für ihn abgeschlossen. Daraus bekommt er jetzt eine Rente. Wenn er zusätzlich auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen sollte: Wird die private darauf angerechnet oder umgekehrt? Und wie verhält es sich mit der Anrechnung des Kindergeldes?
Antwort: Die private Berufsunfähigkeits-Rente wird in voller Höhe und unabhängig von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gezahlt. Für die Höhe der gesetzlichen Rente ist eventuell zusätzlicher Verdienst entscheidend, nicht aber das Einkommen aus privatem Vermögen. Wegen einer möglichen Anrechnung beim Kindergeld wenden Sie sich an die Familienkasse.
Michael I., Weißenfels: Ich hatte einen Bandscheibenvorfall, kann wegen der Schmerzen nicht mehr arbeiten. Wann kann ich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen?
Antwort: Sie müssen insgesamt fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben. Medizinisch muss festgestellt werden, wie lange Sie pro Tag noch arbeiten können - also, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Walter R., Merseburg: Ich arbeite am PC - nicht das neueste Modell - und habe nahezu ständig Augenschmerzen. Ist das ein Fall für die Berufsgenossenschaft?
Antwort: Nein, es gibt keine anerkannte Berufskrankheit "Augenleiden wegen Arbeit am PC". Hier ist eindeutig Ihr Arbeitgeber gefragt, der Ihnen einen PC zur Verfügung stellen muss, der Ihnen ein optimales Arbeiten gewährleistet.
Horst B., Burgenlandkreis: Ich habe mehrere Angebote für eine private BU-Versicherung. Mich beschäftigt die Frage, in welcher Höhe ich eine Rente absichern soll?
Antwort: Es gibt eine Faustformel: 80 Prozent des Jahresnettoverdienstes sollten mit der Berufsunfähigkeits-Rente abgesichert werden. Diese Zahl kann individuell abweichen. Nach oben etwa dann, wenn Sie eine Immobilie finanzieren müssen und den vollen Nettoverdienst benötigen, um Zins und Tilgung zu leisten. Nach unten kann die Zahl etwa bei Berufsanfängern abweichen. Im Antrag auf eine BU-Versicherung müssen Sie auch die letzten drei Monatsverdienste angeben. Im Versicherungsfall wird dann geprüft, wie hoch Ihr letztes Netto war. Hintergrund: Es darf nicht mehr BU-Rente gezahlt werden, als Sie netto während Ihrer Berufstätigkeit verdient haben.
Kerstin T., Aschersleben: Kann ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Kur wegen Übergewichts bekommen, damit meine Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet wird?
Antwort: Nein, eine solche Rehabilitationsleistung gibt es über den gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht. Allerdings kann Übergewicht mit anderen gesundheitlichen Einschränkungen verbunden sein, etwa mit orthopädischen Leiden. Und wegen dieser Beschwerden können Sie eine Kur beantragen. Während der Rehabilitation wird nicht nur das orthopädische Leiden behandelt, sondern gleichzeitig kann auch eine ärztlich begleitete Diät gemacht werden.
Christine E., Halle: Meine Tochter ist Krankenschwester, Berufsanfängerin und will sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Worauf müssen wir achten?
Antwort: Zunächst auf gute Versicherungsbedingungen! Das Wichtigste dabei: Der Vertrag sollte keine Klausel enthalten, wonach Ihre Tochter noch auf einen anderen Beruf verwiesen wird, wenn sie als Krankenschwester nicht mehr arbeiten kann. Wichtig ist auch eine ausreichende Höhe der versicherten Rente - je nach Nettoverdienst. Sie sollte einen flexiblen Vertrag wählen, sich also die Möglichkeit offen halten, zu bestimmten Anlässen wie Heirat oder Gehaltserhöhung die versicherte BU-Rente zu erhöhen - ohne, dass sie nochmals Gesundheitsfragen beantworten muss. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen.
Ricarda L., Mansfeld-Südharz: Ich bin Friseuse, habe eine Hauterkrankung und kann deshalb wahrscheinlich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten. Die Berufsgenossenschaft weiß darüber bereits Bescheid. Wie geht es nun weiter?
Antwort: Es wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt. Ist das der Fall und können Sie nicht mehr in Ihrem Beruf weiterarbeiten, könnten Sie auf Kosten der Berufsgenossenschaft umgeschult werden - zum Beispiel zur Bürokauffrau. Diese Umschulung kann beispielsweise über das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt erfolgen.
Manfred L., Halle: Stimmt es, dass ich bei Vorerkrankungen keinen privaten Schutz gegen Berufsunfähigkeit bekomme?
Antwort: Das hängt von der Schwere Ihrer Krankheit ab. Ist die Erkrankung zum Beispiel bereits seit drei Jahren ausgeheilt, könnten Sie noch zwei Jahre warten. Nach fünf Jahren spielt eine Krankheit bei den Gesundheitsfragen im Antragsformular in der Regel keine Rolle mehr. Handelt es sich um eine Krankheit, an der Sie aktuell noch leiden, müssen Sie mit einem Risikozuschlag rechnen. Oder aber die Krankheit wird als Grund für Berufsunfähigkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Damit sind noch alle anderen Krankheiten, die zu Berufsunfähigkeit führen können, versichert. Eine Krankheit kann aber auch so schwer sein, dass Ihr Antrag auf BU-Schutz abgelehnt wird. Dann haben Sie noch die Möglichkeit, eine Dread-Disease-Police abzuschließen. Die zahlt nur bei bestimmten, genau aufgeführten Krankheiten - zum Beispiel Krebs.
Das fragten die Chatter
gabi09 fragte: Ich arbeite seit Jahren im Büro und habe seit längerem Rückenschmerzen. Kann ich von meinem Chef verlangen, neue rückenfreundliche Stühle zu kaufen?
Ratsam wäre ein Antrag auf einen ergonomischen Bürostuhl im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Allerdings sind hier persönliche (gesundheitliche) und versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen (15 Jahre Beitragszeiten). Gegebenenfalls wenden Sie sich vorerst an Ihren Betriebsarzt in Verbindung mit der Mitarbeitervertretung.