Kita-Streik: Rückerstattung der Gebühren kaum möglich
Hamburg/Erlangen/dpa. - Bleibt die Kita wegen der anhaltenden Streiks geschlossen, haben Eltern kaum Chancen auf eine Rückerstattung von Gebühren. Denn die Grundlage der Betreuung sei in der Regel ein Dienstleistungsvertrag, der eine Pauschale und keine Einzelabrechnung vorsieht.
Darauf weist Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), hin. Bleibt die Einrichtung für einzelne Tage geschlossen, bedeute das keine Minderung der Monatsgebühr.
Außerdem gehe die Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei Streik um höhere Gewalt handelt. Der Arbeitgeber habe nicht zu vertreten, dass die Kita geschlossen bleibt, erklärte Richter. Daher könnten Eltern keine Gebühren zurückverlangen. Prof. Max-Emanuel Geis vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Erlangen-Nürnberg teilt diese Einschätzung: Halte sich der Streik im Rahmen, zieht er sich also beispielsweise nur über eine Woche und nicht über einen ganzen Monat hin, können Eltern seiner Ansicht nach keine Erstattung ihrer Gebühren verlangen.
Das Streikrecht sei durch das Grundgesetz geschützt. Es ist laut Prof. Geis ein von der Allgemeinheit hinzunehmendes Mittel des Arbeitskampfes. Und die Allgemeinheit müsse die Folgen auch zum Teil mittragen. Hätten Eltern die Möglichkeit, sofort die Gebühren zurückzuverlangen, wäre das außerdem ein zusätzliches Druckmittel auf die Arbeitgeber.
Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg, sieht das anders. Seiner Meinung nach können Eltern sehr wohl einen Teil der Gebühren zurückfordern. Schließlich hätten sie eine Leistung gebucht, die sie nicht erhalten. Es sei nicht einsehbar, dass sie für etwas zahlen, das sie dann nicht bekommen, erklärte Eckert, der im Vorstand des DAV sitzt.
Seit Mitte Mai wird an zahlreichen Kindertagesstätten gestreikt. Schwerpunkte der Arbeitsniederlegung waren am Mittwoch (27. Mai) Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen, wo an Hunderten Einrichtungen gestreikt wurde. Auch aus Bayern, Hessen, Rheinland- Pfalz sowie Thüringen und Sachsen-Anhalt wurden Arbeitsniederlegungen gemeldet.