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Bundesweite Aktion Bioabfall: Richtig trennen für den Klimaschutz

Plastik im Bioabfall behindert die Weiterverwertung - und sorgt womöglich dafür, dass die Tonne stehen gelassen wird. Was wirklich rein darf, ist klar geregelt.

Von dpa 21.09.2023, 15:51
Nur pflanzliche Küchenabfälle sowie Gartenabfälle aus einem Haushalt gehören in den Biomüll.
Nur pflanzliche Küchenabfälle sowie Gartenabfälle aus einem Haushalt gehören in den Biomüll. Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Berlin - Der Plastikmüll in den Ozeanen ist inzwischen ein weltweit bekanntes Problem. Doch Plastik findet sich nicht nur in den Meeren, sondern auch in unserem Bioabfall - etwa durch Abfalltüten, aber auch sogenanntes „Bioplastik“ in Kaffeekapseln und ähnlichen Produkten. Doch diese Fremdstoffe sind bei der Herstellung von Bio-Kompost störend und auf lange Sicht schädlich für unsere Umwelt.

Was also darf in den Biomüll?

Generell gilt: alle pflanzlichen Küchenabfälle sowie Gartenabfälle können in den Biomüll. Ausnahmen sind Öle, Fette und dicke Hölzer - sie dürfen im Allgemeinen nicht in die Biotonne. Was konkret hinein darf, hängt davon ab, wie die Bioabfälle weiter verwertet werden, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Plastikmaterial, egal ob als kompostierbar ausgewiesen oder nicht, sollte nie in der Biotonne landen. Genaue Informationen kann man über die Websites des Entsorgers bekommen, oder über die Abfallberatung, die viele Kommunen anbieten.

Nur aus sauberen Bioabfällen - ohne Störstoffe - kann etwa hochwertige Komposterde hergestellt werden, die dann wieder Verwendung in der Landwirtschaft oder auch im Garten findet.

Falsch befüllte Tonne wird markiert

Unter dem Motto „Dein Biomüll ist wichtig für's Klima“ wollen noch bis zum 29. September mehr als 50 teilnehmende kommunale Entsorgungsbetriebe für die richtige Befüllung von Biotonnen sensibilisieren.

Um die Öffentlichkeit auf die Notwendigkeit unvermischter organischer Abfälle aufmerksam zu machen, zeigen Müllwerkerinnen und Müllwerker mit einem Ampelsystem an, wenn die Biomülltonnen offensichtlich falsch befüllt wurden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist darauf hin: „In einigen Fällen kann es notwendig sein, stark falsch befüllte Biotonnen stehen zu lassen und die Haushalte zur Nachsortierung aufzufordern.“