Reform des Gesundheitswesens Reform des Gesundheitswesens: Gesundheitsfonds wird 2009 eingeführt

Berlin/dpa. - Zu den Kernpunkten der Gesundheitsreform zählen die Einführung des Gesundheitsfonds als zentrale Beitragssammelstelle im Jahr 2009. Von diesem Zeitpunkt an gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Neu ist zudem eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Die rund 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten müssen also in die gesetzlichen und privaten Kassen zurückkehren. Die Privatkassen müssen von 2009 an einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Für gesetzlich Versicherte werden die Leistungen bei Impfungen,Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei derBetreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wändenausgeweitet. Zudem können Kassen neue Wahltarife anbieten - etwaTarife mit Selbstbehalt oder solche, in deren Rahmen auchhomöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Einige Kassen habensolche Tarife bereits angekündigt, andere entscheiden später darüber.
Zuletzt hatte das Gesundheitsministerium einräumen müssen, dassdas Reformgesetz wegen kleinerer redaktioneller Fehler an einigenStellen korrigiert werden muss. Die Rede war von «einigen kleinenUnstimmigkeiten», die nun per Gesetz beseitigt werden sollten.
Einzelne FDP-Abgeordnete im Bundestag wollen in Karlsruhe gegendie Reform klagen. Zudem werde die FDP-Fraktion Verfassungsklagen voneinzelnen Betroffenen oder von Gesundheitsverbänden unterstützen,sagte der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr der dpa. Er rechnetspätestens 2008 mit einer neuen Debatte über die Gesundheitsreform.«Dann wird sich zeigen, dass die Reform nicht umsetzbar ist.»