: IGEL - Der Stachel steckt im Detail

Zusätzlich zu den medizinisch notwendigen Behandlungen, die nach wie vor durch die AOK Sachsen-Anhalt erstattet werden, bieten viele Ärzte weitere Wunschleistungen für ihre Patienten an. Diese individuellen Gesundheitsleistungen sind in der sogenannten IGEL-Liste erfasst.
Durch die rasanten Fortschritte in der Medizin wurden in den vergangenen Jahren immer neue Behandlungsmethoden entwickelt. Nicht jeder Wirkmechanismus neuer Behandlungen konnte aber bislang wissenschaftlich bestätigt werden. Ebenso wie zusätzlich auf Wunsch der Versicherten erbrachte Vorsorgeuntersuchungen gehören jedoch nicht alle neuen Therapieformen zu den medizinisch notwendigen Leistungen. Nach wie vor übernimmt aber die AOK Sachsen-Anhalt gemäß der Richtlinien und Empfehlungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen alle medizinisch notwendigen Behandlungen für ihre Mitglieder.
Darf´s ein bißchen mehr sein?
Im Frühjahr 1999 wurde durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung die sogenannte IGEL-Liste herausgegeben. IGEL, das sind individuelle Gesundheitsleistungen, die als Wunschbehandlungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Da die IGEL-Leistungen über die medizinisch notwendige Versorgung hinaus gehende Zusatzbehandlungen sind, können die niedergelassenen Vertragsärzte diese Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkassen abrechnen. In einem privaten Behandlungsvertrag dokumentiert der Patient, dass er die Kosten für die gewünschten Untersuchungen aus eigener Tasche begleichen wird.
Die IGEL-Leistungen stellen ein zusätzliches medizinisches Angebot dar. Dazu gehören u.a.:
- eine Ultraschalluntersuchung zusätzlich zur Krebsvorsorgeuntersuchung
- ein EKG zusätzlich zur Check-up-Gesundheitsuntersuchung
Diese Leistungen können allerdings dann zu Lasten der AOK abgerechnet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Hat z.B. ein Versicherter, dessen nächste Vorsorgeuntersuchung erst in sechs Monaten wieder fällig ist, Beschwerden, übernimmt selbstverständlich die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die erforderliche Untersuchung. Denn: mit Einführung der IGEL-Liste wurden keine Leistungen im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.
Zusätzlich zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen können ärztliche Leistungen dann zu Lasten der AOK Sachsen-Anhalt abgerechnet werden, wenn z.B.:
- die Krebsvorsorgeuntersuchung einen auffälligen Befund ergibt, der die weitere Diagnostik mittels Ultraschall erfordert
- die Check-up-Gesundheitsuntersuchung einen auffälligen Befund zeigt, der nur durch ein EKG abgeklärt werden kann.