Generika Generika: Zur Nachahmung bestens empfohlen
Halle/MZ. - Viele Patienten schrecken zurück, wenn ihnen ihr Arzt ein Generikum verordnet. Sie mutmaßen ein zweitklassiges Arzneimittel mit geringer Wirksamkeit, bei dem es nur ums Sparen geht. Bei einer repräsentativen Umfrage erklärten 70 Prozent der Befragten allerdings, mit dem Begriff Generika nichts anfangen zu können.
"Als Generikum, die Mehrzahl heißt Generika, bezeichnet man ein Medikament, das einen Wirkstoff enthält, dessen Patentschutz abgelaufen ist", erklärt Günter Neubauer, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität der Bundeswehr in München. Da aufwändige Forschungskosten zum Teil entfallen, werde es möglich, dieses Medikament kostengünstiger herzustellen. Zu vielen Wirkstoffen gibt es so neben dem früher patentgeschützten Originalprodukt mittlerweile zahlreiche generische Arzneimittel. "Schlechter in ihrer Wirksamkeit sind sie auf keinen Fall", unterstreicht Professor Dr. Klaus-Dieter Kossow, Ehrenvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
Wie in den meisten Industrieländern der Welt ist auch das deutsche Gesundheitssystem in permanenter Finanznot. Bei der Verordnung von Arzneimitteln sind Ärzte daher aufgefordert, neben Qualität und Wirksamkeit auch den Preis zu beachten.
Seit Jahresbeginn 2002 ist außerdem die so genannte "Aut-Idem"-Regelung Gesetz (siehe "Kostengünstig"). Die Regelung besagt, dass der Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, unter den vorhandenen wirkstoffgleichen Arzneimitteln ein kostengünstiges auszuwählen und an Patienten abzugeben. Man nennt dies "Substitution". Ausnahme: Der Arzt hat auf dem Rezept vermerkt, dass er die Abgabe eines anderen, als des von ihm verordneten Medikaments nicht wünscht - oder der Arzt hat bereits ein preisgünstiges Arzneimittel verordnet.
"Generika entsprechen in Qualität und Wirksamkeit den Originalpräparaten", unterstreicht Dr. Thomas Strüngmann, Gründer und Vorstand der Hexal AG, deren Generika nach Ratiopharm-Produkten in Deutschland am zweithäufigsten verordnet werden. Für die Registrierung des Arzneimittels werde vom Generika-Hersteller nachgewiesen, dass es in Qualität und Wirksamkeit dem Original in nichts nachsteht. Dies werde durch die nationale oder europäische Zulassungsbehörde bestätigt.
Strüngmann legt Wert auf die Feststellung, dass Generika keine reinen "Nachahmerprodukte" sind. "Diese Arzneimittel werden vom Generikahersteller häufig zugunsten verbesserter Darreichungsformen, besserer Freisetzungsprofile oder einer praxisgerechteren Dosierung weiterentwickelt", betont der Fachmann. Die kostengünstigen "Nachahmer" könnten also durchaus mehr bieten als das Originalpräparat, zum Beispiel therapeutische Lücken schließen.
Konkret: Wenn es eine Tablette im Original nur in den Dosierungen 20 und 40 Milligramm gab, könne mit dem Generikum auch eine 30-Milligramm-Tablette auf den Markt kommen. Oder: Statt bislang vier Mal eine Original-Pille braucht nur noch ein Mal eine am Tag geschluckt zu werden. Oder: Was es bislang nur als Tablette gab, wird als Pflaster oder Implantat weiterentwickelt. "Alte Substanzen in neuen Formulierungen können einen beachtlichen Fortschritt in der Behandlung darstellen", erklärt Strüngmann dazu. Sie seien eine Chance für den bezahlbaren therapeutischen Fortschritt.
Immer wieder taucht die Frage auf, ob Generika sichere Medikamente sind. Professor Günter Neubauer bejaht dies und erklärt: "Bringt ein forschendes Pharmaunternehmen ein neues Medikament auf den Markt, ist dieses Arzneimittel etwa zehn Jahre lang patentgeschützt, das heißt, es genießt vollständige Exklusivität." Erst nach Ablauf dieser Frist könne ein Generikum, also ein wirkstoffgleiches Arzneimittel, auf den Markt kommen. Generika enthielten somit geprüfte und erprobte Wirkstoffe, deren Wirksamkeit und Sicherheit bekannt sind und die sich in der Therapie am Patienten bewährt haben.
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