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Behandlungspflege Behandlungspflege: Leistungen nach SGB V - Abgrenzung zur Grundpflege

03.07.2020, 17:00
Nicht alle Menschen kommen nach dem Krankenhaus alleine zurecht. Deshalb gibt es die Behandlungspflege.
Nicht alle Menschen kommen nach dem Krankenhaus alleine zurecht. Deshalb gibt es die Behandlungspflege. 230446147

Was bedeutet Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch fünf (SGB V)? Wie hoch ist die Zuzahlung bei Behandlungspflege? Wann wird Behandlungspflege und wann Grundpflege durchgeführt? Wir geben Ihnen hier einen Überblick über alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Im Krankenhaus erhalten Patienten eine medizinische Versorgung rund um die Uhr. Doch was ist mit Menschen, die zu Hause oder im Pflegeheim medizinische Hilfe benötigen? Für sie gibt es die Behandlungspflege. Sie wird vom Arzt verschrieben. Zu ihr gehören alle pflegerischen Tätigkeiten, die ein Patient braucht, damit er schnell wieder gesund wird.

Was bedeutet Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch fünf (SGB V)?

Heute bleiben Patienten in der Regel nur kurz in der Klinik. Sie werden so schnell wie möglich nach Hause entlassen – auch wenn sie noch gar nicht in der Lage sind, alleine zurechtzukommen und sich selbst zu versorgen. Oft sind Brüche noch nicht verheilt. Die Betroffenen müssen ihre Wunden weiter versorgen lassen und ihre Medikamente regelmäßig einnehmen. Damit aus diesen Patienten kein Pflegefall wird, hat der Gesetzgeber zahlreiche Maßnahmen vorgesehen. Diese sollen die Beschwerden lindern beziehungsweise heilen und verhindern, dass sich die Krankheit verschlimmert.

Behandlungspflege SGB V

Die medizinische Behandlungspflege gehört zu diesen Maßnahmen. Sie ist im SGB V geregelt und eine spezielle Form der Pflege. Zu ihr gehören alle pflegerischen Tätigkeiten, die ein Patient nach einer Erkrankung vom Arzt verordnet bekommt. Ausgebildete Pflegekräfte aus der Gesundheits- und Altenpflege sind in der Lage diese medizinische Behandlungspflege zu übernehmen. Zu den Behandlungspflegeleistungen gehören zum Beispiel Tätigkeiten wie

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Behandlungspflege?

Ist ein Angehöriger nicht dauerhaft pflegebedürftig, kann der Arzt im Rahmen der „häuslichen Krankenpflege“ bis zu vier Wochen Behandlungspflege, eine gewisse Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung verschreiben. Die Behandlungspflege-Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn der Angehörige keine Pflegestufe hat.

Bei Angehörigen mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden, finanziert die Pflegekasse pauschal die Leistungen eines Pflegedienstes. Das sind monatlich bis zu:

In vielen Fällen sind umfangreichere Rehabilitationsmaßnahmen nötig. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Versorgung in einem Pflegeheim bei Pflegegrade 2 bis 5 pauschale Beträge für die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege.

Alle Kosten, die darüber hinaus anfallen, müssen Sie in der vollstationären Pflege aus eigener Tasche bezahlen. Diese Kosten variieren je nach Pflegeheim. Sie steigen mit zunehmender Pflegebedürftigkeit und können schnell über 2000 Euro betragen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 erhalten bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.

Nutzen Sie die Leistungs- und Preisvergleichslisten, die viele Pflegekassen kostenfrei zur Verfügung stellen.

Die Höhe der pauschalen Sachleistung hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Sie beträgt monatlich:

Überblick: Behandlungspflege Leistungsgruppen 1-4

Im Krankheitsfall verordnet der Arzt, wenn nötig, eine häusliche Krankenpflege. Denn Medikamente spritzen oder einen Katheter legen kann nur der Arzt selbst oder geschultes Fachpersonal. Die Behandlungspflege wird in vier Leistungsgruppen (LG) unterteilt:
Behandlungspflege LG 1 und LG 2, LG 3, LG 4.

Wann wird Behandlungspflege und wann Grundpflege durchgeführt? 

Die Behandlungspflege umfasst vom Arzt verordnete Tätigkeiten, die nur von medizinisch geschultem Fachpersonal durchgeführt werden können. Die Grundpflege umfasst Tätigkeiten wie anziehen, waschen oder Essen eingeben. Diese einfachen pflegerischen Tätigkeiten kann auch ein Angehöriger erledigen. 

Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundpflege. 

Quellen