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WM-Finale WM-Finale: Vorsicht beim Autokorso

16.06.2014, 10:54
Die Freude kennt keine Grenzen mehr, doch die Fahrer sollten vor allem auf die Straße achten.
Die Freude kennt keine Grenzen mehr, doch die Fahrer sollten vor allem auf die Straße achten. dpa Lizenz

Das Spiel ist aus, Deutschland hat gewonnen, der Jubel ist riesig. Jetzt heißt es: Ab in die Autos, Fahnen raus, Musik aufgedreht und hupen, was das Zeug hält. Spätestens seit der Fußball-WM 2006 in Deutschland gehört der Autokorso zum Sieg der Nationalelf, wie der Fußball zu Brasilien. Bei allem Jubel dürfen Fans und Autofahrer jedoch nicht vergessen, dass es einige Regeln zu beachten gibt.

Die schlechteste Nachricht zu erst: Autokorsos sind laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. In § 30 ist geregelt, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm, sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten ist. Aber die Polizei drückt während der WM erfahrungsgemäß beide Augen zu.

Fähnchen ja, Fahne nein!

Aber auch beim Autokorso ist Alkohol tabu und bei roten Ampeln muss unbedingt angehalten werden. Fahrer und Insassen dürfen nur bei Schrittgeschwindigkeit den Gurt weglassen. Da die Schrittgeschwindigkeit jedoch auch im Autokorso schnell überschritten wird, sollten sich alle Mitfahrer in jedem Fall anschnallen.

Kommt es während eines Autokorsos zu einem Unfall, haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Mitinsassen im Fahrzeug haben so gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn eine Verletzung durch Mitverschulden oder teilweises Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, kann dies eine Mithaftung nach sich ziehen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

Ab 90 km/h wird's kritisch

Kleine Fähnchen, Socken für die Außenspiegel oder Aufkleber am Auto: Solcher Fanschmuck ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Verboten sind etwa großformatige Nationalflaggen an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Wer mit den kleinen Fähnchen an den Seitenscheiben auf die Autobahn fahren möchte, muss sicherstellen, dass diese sich nicht lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Der ADAC rät generell, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.

Auf der nächsten Seite finden Sie die sieben wichtigsten Regeln für den Autokorso.

In der Übersicht: 7 Regeln für die WM-Party mit dem Auto

  • Die StVO gilt auch während der WM: Rote Ampeln oder Stoppschilder zu ignorieren, wird für Korso-Teilnehmer teuer.
  • Der Fahrer des Pkw muss sich an die 0,5 Promille-Grenze halten. Das kann bei einem Unfall bares Geld wert sein: Selbst wenn der Betreffende nicht der Verursacher des Crashs war; so kann dem alkoholisierten Kraftfahrern ein Teilschuld angelastet werden. Dies kann letztlich dann auch Konsequenzen auf die Höhe der Entschädigungsleistung haben.
  • Angeschnalltes Jubeln: Auch wenn es schwer fällt – die Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt feiern. Abgesehen von den gesundheitlichen Risiken: Wird ein Mitfahrer bei einem Auffahrunfall verletzt, weil er nicht angeschnallt war, kann dies für ihn als Mithaftung gewertet werden – mit entsprechenden Konsequenzen für den Schadenersatz.
  • Grundloses Hupen ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, doch die Polizei hat hier Ermessensspielraum. Wer jedoch allzu penetrant in seine Vuvuzela bläst, der riskiert Ärger mit den Beamten.
  • Ein Pkw hat keine Stehplätze: Im Pkw dürfen nicht mehr Personen sitzen, als Plätze mit Gurten vorhanden sind – das Autodach oder die Motorhaube sind also tabu.
  • Der Fahrer muss sicherstellen, dass seine Sicht und sein Gehör durch die Mitfahrer und die Dekoration („Ladung“) nicht beeinträchtigt werden (§23 StVO). Sollten die „Fahrgäste“ vor Begeisterung so in Rage geraten, dass ein sicheres Fahren unmöglich ist, bleibt nichts anderes, als den Korso individuell zu beenden.
  • Wer Riesenbanner an einer langen Stange aus dem Fenster ragen lässt, muss sich Ärger mit der Polizei einstellen. Laut § 22 der StVO dürfen Fahrzeug samt „Ladung“ – also Fahne – nicht breiter als 2,55 Meter sein. Nichts spricht aber gegen kleine Fähnchen am Auto.

Auch unsere Nationalkicker fahren gern Auto. Hier sehen Sie die Schlitten der Nationalelf.

Auch im Siegesrausch gilt die Straßenverkehrsordnung: Anschnallen ist Pflicht!
Auch im Siegesrausch gilt die Straßenverkehrsordnung: Anschnallen ist Pflicht!
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Vorsicht: Bei höheren Geschwindigkeiten können sich Fahnen schnell vom Auto lösen.
Vorsicht: Bei höheren Geschwindigkeiten können sich Fahnen schnell vom Auto lösen.
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Jubeln ist natürlich erlaubt, aber wer im Auto sitzt, muss angeschnallt sein.
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