Beraten lassen Was, wenn der Rentenbescheid nicht stimmt?
Rentenbescheide können Fehler enthalten. Wer unsicher ist, sollte genau prüfen und bei Bedarf Widerspruch einlegen. Wo und wie das geht.

Berlin - Wer seinen Rentenbescheid bekommt, schaut ihn oft nur flüchtig durch – schließlich wirkt das Schreiben amtlich, korrekt und kompliziert. Doch Fehler kommen vor, es lohnt sich also, genau hinzusehen. Wer einen entdeckt, kann und sollte aktiv werden.
Was kann ich tun, wenn ich glaube, einen Fehler im Rentenbescheid gefunden zu haben?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides kann schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.
Nach dieser Vier-Wochen-Frist „besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen“, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig: In beiden Fällen sind eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beizufügen.
Wenn die Deutsche Rentenversicherung selbst einen Fehler in einem Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen, so die DRV.
Welche Gründe gibt es für fehlerhafte Rentenbescheide?
Fehlerhafte Rentenbescheide sind laut der Deutschen Rentenversicherung meist auf fehlende Informationen zurückzuführen. Versicherte sollten daher grundsätzlich darauf achten, dass keine Lücken in ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind.
Schon vor dem Rentenantrag bekommt man seinen Versicherungsverlauf mehrfach zugeschickt. Ein Blick hinein lohnt sich, so die DRV. Denn zwar werden die meisten Versicherungszeiten automatisch gemeldet, es gibt aber auch relevante Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss, etwa Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten.
Wo kann ich mich zum Thema Rentenbescheid beraten lassen?
Fragen zu Versicherungsverlauf und Rentenbescheid kann man in Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung klären, persönlich oder schriftlich. Außerdem gibt es ehrenamtlich tätige Versichertenälteste und Versichertenberater, die behilflich sein können. Die Adressen der Beratungsstellen und Versichertenältesten findet man bei der Beratungsstellensuche der DRV. Telefonische Informationen gibt es unter der Service-Nummer 0800 1000 4800.
Auch Sozialverbände informieren und beraten zu Rentenfragen, etwa der SoVD oder der VdK. Es gibt auch Rentenberater, die man auf Honorarbasis bezahlt. Sie sind im Bundesverband der Rentenberater organisiert.
Hintergrund:
Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung per Verordnung um 0,2 Prozentpunkte angehoben.
Während dies für Arbeitnehmende sofort wirksam war, wurde die Erhöhung für Rentnerinnen und Rentner erst ab Juli 2025 berücksichtigt, sodass im Juli einmalig ein Nachzahlungsbeitrag von zusätzlich 1,2 Prozent auf die Monatsrente veranschlagt wurde.
„Bild“ hatte jüngst berichtet, dass bei der Berechnung der konkreten Nachzahlung ein „Fehler“ passiert und der erhöhte Rentenbeitrag vom Juli zugrunde gelegt worden sei, der in der ersten Jahreshälfte noch nicht galt. In Summe habe die DRV so rund elf Millionen Euro „zu viel“ an Nachzahlungen erhalten. Eine Erstattung ist Bundessozialministerin Bärbel Bas zufolge nicht vorgesehen.
Der Betrag für den Einzelnen ist auch sehr überschaubar, es handelt sich teilweise um Centbeträge, wie Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater sagt. Er weist darauf hin, dass wer erst innerhalb des 1. Halbjahres 2025 in Rente gegangen ist, ebenfalls die vollen 1,2 Prozent Nachzahlung zahlen musste - obwohl schon im Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Aufschlag gezahlt wurde.
(Ob man dagegen vorgehen möchte, müsse jeder für sich überlegen.)