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Neues Gesetz Was muss ich beachten wenn ich meinen Vertrag per Mail kündige? Diese Dinge sollte jeder über die Online-Kündigung wissen.

Von Christina Scholten 20.10.2016, 14:14
Gewisse Verträge können nun auch per Mail gekündigt werden.
Gewisse Verträge können nun auch per Mail gekündigt werden. imago stock&people

Seit dem 1. Oktober können Verbraucher gewisse Verträge wie für das Handy oder das Fitness-Studio per Mail oder sogar per SMS kündigen. Die Textform, so heißt es in dem neuen Gesetz, sei für diese Verträge ausreichend. Einen Brief mit Unterschrift braucht es also dafür nicht mehr. Das entlastet nicht nur das Portemonnaie, sondern geht auch sehr viel schneller.

Doch auch wenn das neue Gesetz vieles unkomplizierter macht, sollten einige Punkte für den reibungslosen Ablauf beachtet werden, erklärt die Verbraucherzentrale. So sei es wichtig zu wissen, dass die Regelung nicht alle Verträge abdeckt: Arbeitsverträge, Mietverträge und notariell beurkundete Verträge (z.B. Kauf von Grundstücken und Ehevertrag) dürfen nicht per Mail gekündigt werden.

Diese Informationen gehören in die Mail

Ansonsten gilt bei der Kündigung per Mail: „Machen Sie klar, wer Sie sind und welchen Vertrag Sie kündigen möchten. Das Unternehmen muss Sie eindeutig identifizieren können“, rät die Verbraucherzentrale. In die Mail gehören also der Name des Absenders, seine Anschrift sowie die Kunden- und Vertragsnummer.

Gut sei es auch, wenn die Kündigung von einer Mail-Adresse oder von der Handynummer aus erfolgt, die schon beim Vertragspartner hinterlegt sei. Wer sich da nicht sicher ist, kann noch einmal in den Stammdaten des Vertragsabschlusses nachsehen.

Ein wichtiger Tipp ist es ohnehin, sich für wichtige Angelegenheiten im Internet eine seriöse E-Mail-Adresse anzulegen. Private Mail-Namen, die lustig gemeint sind oder gar derb, sind hier fehl am Platz.

Vorsicht Datenschutz!

Außerdem sollten Sie auf einen verlässlichen E-Mail-Provider Wert legen, der unter datenschutzrechtlichen Aspekten sicher ist. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass „beispielsweise GMail von Google sich in ihren Datenschutzbestimmungen das Recht einräumt, die Inhalte von Nachrichten zu analysieren. E-Mails werden bei vielen Providern außerdem ohne Verschlüsselung und damit im Klartext verschickt.

Solche Nachrichten werden häufig mit einer Postkarte verglichen: Wer sie in die Hände bekommt, kann den Inhalt problemlos mitlesen.“ Es lohnt sich also, über alternative Mail-Provider nachzudenken, die nicht ganz kostenlos sind, dafür aber mehr Sicherheit bieten – zum Beispiel „Posteo“ oder „JPBerlin“.

Bestätigung der Kündigung anfordern

Um sicher zu gehen, dass die digitale Kündigung auch beim Empfänger angekommen ist, reiche eine Lese- oder Empfangsbestätigung oft nicht aus, warnt die Verbraucherzentrale. Denn es sei nicht klar, ob dies im Streitfall als Beweismittel für die Kündigung ausreichen würde.

Deshalb sollte in der Kündigung die Aufforderung verzeichnet sein, innerhalb von 14 Tagen den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen. Falls der Empfänger darauf nicht reagiert, sollten Sie noch einmal nachhaken. Und zur Sicherheit die Kündigungsmail auf dem Computer und im Ausgang des Postfaches speichern.

Die Regeln für die Kündigung per Mail in der Übersicht