Streik bei der Bahn Streik bei der Bahn: Was droht Pendlern, wenn sie zu spät kommen?

Bahnen stehen während eines Streiks still oder sind stark verspätet. Droht Pendlern eine Abmahnung, wenn sie zu spät zur Arbeit kommen? Und haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung?
Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Folgen des Streiks bei der Bahn:
Bahn fährt nicht, Bus fällt aus: Muss ich trotzdem pünktlich zur Arbeit kommen?
Wegen der Streiks müssen Pendler mit etlichen Ausfällen und Verspätungen im Zugverkehr rechnen, sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr. Berufstätige sind aber laut Essener Unternehmensverband auch bei Bahnstreiks verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Das sogenannte „Wegerisiko“ liegt beim Arbeitnehmer – Pendler müssen also dafür sorgen, trotz Streiks pünktlich im Büro zu sein. Kommen Arbeitnehmer zu spät, kann der Vorgesetzte ihnen den Lohn kürzen oder sie sogar abmahnen.
Dennoch haben die meisten Arbeitgeber wohl Verständnis, wenn ein Mitarbeiter sich wegen des Arbeitskampfes etwas verspätet. Betroffene Pendler müssen ihren Chef über die Verspätung allerdings möglichst früh informieren.
Erfahrungsgemäß ermöglichen Unternehmen bei diesen besonderen Situationen Mitarbeitern, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten, ausgefallene Zeiten nachzuarbeiten oder kurzfristig Urlaub zu nehmen.
Was steht mir bei Zugausfällen und Verspätungen zu?
Vom Lokführerstreik betroffene Fahrgäste können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das teilte die Deutsche Bahn mit.
Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen, hieß es vonseiten der Bahn. Bei zuggebundenen Angeboten, wie den Sparpreis-Tickets, werde dann auch die Zugbindung aufgehoben.
Auch von den gesetzlichen Regelungen können Betroffene Gebrauch machen. Demnach bekommen sie einen Teil ihres Fahrpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Bahn könne in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen, erläutert Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover.
Daher haben Reisende bei einer erheblichen Verspätung Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Ticketpreises. So bekommen sie ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.
Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen (Rechtssache C-509/11).
Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde und mehr pauschale Entschädigungen. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Dabei gilt allerdings eine Bagatellgrenze von vier Euro.
Bahn-Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr erhalten also nur eine Entschädigung, wenn mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte nachgewiesen werden. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt.
Müssen Schüler trotz des Streiks zur Schule kommen?
Für die Schüler bedeutet ein Warnstreik nach Angaben des Schulministeriums keineswegs unterrichtsfrei. Bei angekündigten Streiks müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass ihr Kind trotzdem in die Schule kommen kann. (gs)

