Kuriose Autofahrer-Ausreden Punkte in Flensburg: 60 Jahre Verkehrssünderkartei und die kuriosesten Ausreden von Autofahrern "Ich habe nicht telefoniert das war ein Akkurasierer"

Kreative Ausreden können zwar viele Situationen retten, aber bei Verkehrssünden nützen sie meist wenig. Denn wer als Autofahrer fahrlässig handelt und dabei erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Im schlimmsten Fall bekommt der Fahrer einen Eintrag in der „Verkehrssünderkartei“ beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.
Die feiert in diesem Jahr ihren 60. Geburtstag: Am 11. Oktober 1956 beschloss der Bundestag die Einführung des Verkehrszentralregisters in Flensburg - umgesetzt wurde es am 02.01.1958. Das Register sollte als Instrument der Verkehrserziehung nutzen, da in den Jahren zuvor die Zahl der Verkehrstoten eklatant gestiegen war.
Das „Mehrfachtäterpunktesystem - wegen dem es häufig heißt, ein Fahrer habe „Punkte in Flensburg“ - wurde allerdings erst 1974 eingeführt. Im Mai 2014 wurde das System schließlich erneuert: Nun werden nur noch Verstöße gespeichert, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen und „negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben“. Kleine Verstöße wie eine fehlende Umweltplakette im Auto würden also nicht mehr archiviert, heißt es in einem Bericht des KBA. Und einen neuen Namen hat die Kartei auch bekommen: „Fahreignungs-Bewertungssystem“.
Eintrag bis zu zehn Jahre möglich
Dort können Fahrer im schlimmsten Fall bis zu zehn Jahre einen Eintrag erhalten. Aber auch wer nur einen Punkt hat, ist erst nach zweieinhalb Jahren aus dem Register heraus. Um dort gar nicht erst verzeichnet zu werden, lassen Autofahrer sich immer wieder einiges einfallen – vom Gedicht bis zur kuriosen Ausrede.
Das Regierungspräsidium Kassel hat diese Versuche gesammelt und sie unter dem Namen „Humor in der Bußgeldstelle“ veröffentlicht. Doch auch in Polizeimeldungen finden sich immer wieder kuriose Ausreden von Rasern oder Fahrern mit Handy am Ohr. Die außergewöhnlichsten haben wir gesammelt.
„Ich habe das Handy nicht zum Telefonieren benutzt – sondern als Wärmeakku gegen Ohrenschmerzen.“
Als der Fall vor Gericht landete, befanden Richter die „Ausrede unglaubhaft.“ Und das Oberlandesgericht Hamm entschied: Behauptet ein Autofahrer entgegen der Beobachtung eines Polizisten, sich abgestützt anstatt telefoniert zu haben, so ist der Aussage des Beamten eher zu glauben.
„Ich habe nicht telefoniert, sondern mir mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und dazu zur Radiomusik mitgesungen.“
Hätte ja klappen können – aber auch diese ausgefallene Entschuldigung konnte den Fahrer nicht vor einer Strafe retten.
„Ich konnte nicht auf den Tacho gucken. Schließlich musste ich auf die Straße achten.“
Diese Ausrede benutzte ein Krad- Fahrer, der mit 170 Sachen in einem 70 km/h-Bereich unterwegs war.
„Ich wollte mein frisch gewaschenes Auto im Fahrtwind trocknen.“
So redete sich ein 20-Jähriger Fahrer in Österreich vor der Polizei heraus, als diese ihn mit 171 anstatt der erlaubten 100 Stundenkilometer erwischten.
„Wie konnte ich das bloss vergessen – das Ortsschild hat zwar dort gesessen, doch – das war vor langer Zeit.“
Mit einem Gedicht wollte ein Fahrer das Bußgeld von sich abwenden. „Roter Blitz, jetzt ist’s soweit/ ich hab gelitten wie ein Hund/ und das ist – glaubt mit – nicht gesund./ Die größte Strafe: Meine Frau/schlägt jeden Tag mich grün und blau (…).
Der Sachbearbeiter reagierte mit Humor und dichtete zurück: „Es tut mir leid und fällt mir schwer, doch Klagen helfen hier nichts mehr. Ein Bußgeld hab ich nun erteilt, weil Sie sich haben so beeilt. (…) Denn wenn Sie wieder etwas „flitzen“, fällt die Strafe höher aus beim nächsten „blitzen“, so Sie nun mit diesem Vergehen, im Zentralregister in Flensburg stehen. Sind jedoch zwei Jahre – ohne weitere Zwischenfälle – vorbei, ist Ihr „Konto“ in Flensburg wieder „Sündenfrei“.“
„Ich habe über die schlimme Situation in meiner Firma nachgedacht und deshalb das Tempolimit übersehen.“
Auch wenn es gerade im Job nicht so gut läuft, kennt das Oberlandesgericht Düsseldorf kein Pardon: Es ließ auch diese Entschuldigung für eine Tempoüberschreitung von 50 km/h nicht gelten und verhängten ein Fahrverbot.
„Ich bin mit einer Freundin zum Kaffee verabredet.“
Wieder mal zu spät zur Verabredung? So ging es wohl auch der jungen Fahrerin aus Bayern, als sie der Polizei erklärte, sie sei zu schnell gefahren, weil sie zum Kaffee verabredet sei. Sie war mit 111 Stundenkilometern in einer 60er-Zone unterwegs. Zudem sei sie nicht angeschnallt gewesen. Allein für die Raserei drohen ihr jetzt 160 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
„Ich ging gerade meinem Hobby nach - beschleunigen auf 75 und sehen, wie weit ich komme.“
Diese Erklärung konnte die Polizei Meschede in einem Anhörungsbogen lesen. Der Pkw-Fahrer war von einem Radarmessgerät geblitzt worden.
„Die Verkehrsschilder waren unbeleuchtet.“
Mit diesem Einspruch wehrte sich ein Autofahrer gegen einen Bußgeldbescheid und empört sich: „Sie tauchen aus den Dunkel auf, um sofort wieder zu verschwinden! “
„Tut mir leid. Ich war zu spät und zu blöd (Und blond bin ich auch).“
Mehr Einsicht können sich Beamte nicht wünschen.
(chs/dpa)