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Lange Kontonummern Lange Kontonummern: Bei Sepa sind Zahlendreher nicht schlimm

01.07.2014, 11:53
Ab dem 1. August gilt für alle Überweisungen der europaweite Sepa-Standard. Verbraucher müssen sich für Überweisungen dann an die 22-stellige IBAN gewöhnen.
Ab dem 1. August gilt für alle Überweisungen der europaweite Sepa-Standard. Verbraucher müssen sich für Überweisungen dann an die 22-stellige IBAN gewöhnen. dpa Lizenz

Ab 1. August gibt es für Bankkunden kein Zurück mehr: Dann gelten in Europa die Sepa-Regeln für den Zahlungsverkehr. Vor Fehlern bei der Überweisung muss man sich aber nicht fürchten.

Der Countdown läuft: Ab dem 1. August gelten in 34 Ländern die Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs, kurz: Sepa (Single Euro Payments Area = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Für Zahlungen im Inland soll dann die internationale Kontonummer IBAN verwendet werden.

Für Verbraucher gibt es aber eine Übergangsfrist: Sie dürfen noch bis zum 1. Februar 2016 ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Die BIC, die internationale Bankleitzahl, muss bis zum 1. Februar 2016 nur noch für Zahlungen innerhalb der EU angegeben werden.

In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. „Vielen mag das erstmal lang erscheinen“, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Doch vor einem Zahlendreher muss sich niemand fürchten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld auf einem falschen Konto landet, ist gering.“

Der Grund: Die IBAN, die sich aus der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer zusammensetzt, wird ergänzt von einer Prüfziffer. „Diese errechnet sich aus den Zahlen und gilt nur für die jeweilige IBAN“, erklärt Feck. „Wenn die Zahlenfolge nicht stimmt, wird die Überweisung nicht ausgeführt.“

Doch Vorsicht: Gibt ein Verbraucher versehentlich die Zahlen eines existierenden Kontos ein, wird es schwierig, das falsch überwiesene Geld zurückzuholen. „Der Fehler liegt dann ja bei mir“, sagt Feck. „Und dafür muss ich dann auch geradestehen.“

Allerdings müssen die Geldinstitute alles tun, um dem Kunden zu helfen. „Die Bank muss mir dann zum Beispiel sagen, wer das Geld bekommen hat.“ Verbraucher müssten sich dann selbst an den falschen Empfänger wenden und ihn bitten, das Geld wieder herauszugeben.

Um falsche Eingaben zu vermeiden, sollten Verbraucher die langen Zahlenreihen unterteilen. „In vielen Vordrucken werden IBANs ja schon in Viererblöcken angegeben“, sagt Feck. „Das macht es wesentlich übersichtlicher.“ Wo die Zahlen nicht unterteilt werden, können Verbraucher das selbst machen: „Ziehen Sie einfach immer nach vier Zahlen einen Strich“, empfiehlt der Verbraucherschützer.

Sepa steht für „Single Euro Payments Area“ - ein einheitlicher Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach gleichen Kriterien abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. „Sepa ist ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union“, erklärte Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele am Mittwoch in Frankfurt.

Grundsätzlich alle Kontoinhaber - egal ob Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine. Es gibt jedoch unterschiedliche Fristen. Während Unternehmen und Vereine vom 1. August 2014 an Überweisungen nur noch nach dem Sepa-Format mit neuer internationaler Kontonummer (IBAN) vornehmen dürfen, können Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl benutzen. Firmen und Vereinen, die Sepa noch nicht eingeführt haben, bleiben noch gut fünf Wochen. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben.

Er muss sich zunächst an neue Begriffe gewöhnen: Die internationale Kontonummer IBAN („International Bank Account Number“) und den Bankcode BIC („Business Identifier Code“). Außerdem müssen bei Überweisungen künftig mehr Kästchen ausgefüllt werden als bisher. Statt der inländischen Kontonummer mit meist zehn Stellen ist die IBAN einzutragen, deren Länge von Land zu Land unterschiedlich ist. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die bisherige Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer des Kunden.

Der BIC ersetzt die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht bzw. elf Zeichen. Allerdings ist die alte Bankleitzahl ja schon in der IBAN enthalten. Deshalb soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.

Privatkunden müssen zunächst nicht aktiv werden. Kreditinstitute stellen Daueraufträge automatisch um. Einzugsermächtigungen zum Beispiel von Energieversorgern oder Vereinen behalten ihre Gültigkeit. Verbraucher werden von ihnen über die Umstellung auf Sepa-Lastschrift informiert. Verbraucherschützer raten aber, die in dem Informationsschreiben angegebene IBAN auf Richtigkeit zu prüfen.

Im schlimmsten Fall geht das Geld aus, weil Banken Zahlungen im alten Format nicht mehr annehmen und sich so die Abwicklung von Geschäften verzögert. Die Bundesbank mahnt zur rechtzeitigen Umstellung, „ansonsten drohen Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzug“. Zwar sind Banken technisch in der Lage, auch Überweisungen und Lastschriften im alten Format in Sepa-Standard zu übersetzen, nach dem 1. August könnten dafür aber Gebühren fällig werden.

Eine Überweisung ins europäische Ausland soll im Sepa-Verfahren schneller gehen und nur noch einen Bankgeschäftstag dauern. Wer nicht online überweist, sondern einen herkömmlichen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit zwei Arbeitstagen rechnen. Derzeit kann es bei Auslandstransfers mitunter bis zu eine Woche dauern, bis das Geld ankommt. Auslandsüberweisungen sollen außerdem nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland. Die Bundesbank verweist auf Hochrechnungen, wonach sich die Kostenersparnis durch Sepa für einen Zeitraum von sechs Jahren auf 123 Milliarden Euro summieren dürfte. Sepa-Überweisungen sind allerdings nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss der Bankkunde eine Auslandsüberweisung vornehmen.

Eigentlich war der 1. Februar 2014 der Stichtag für Vereine und Unternehmen. Doch Anfang Januar verlängerte die EU-Kommission die Übergangsfrist um sechs Monate bis zum 1. August, um ein Zahlungschaos zu vermeiden. Grund war, dass die Umstellung auf Sepa zu diesem Zeitpunkt noch nicht weit genug fortgeschritten war.

Unternehmen und Vereine dürfen Lastschriften nur noch im neuen Sepa-Format vornehmen.
Unternehmen und Vereine dürfen Lastschriften nur noch im neuen Sepa-Format vornehmen.
dpa Lizenz