Internationale Kontonummer Internationale Kontonummer: Ab Februar gilt bei Überweisungen nur noch die IBAN

Die Tage von Kontonummer und Bankleitzahl sind endgültig gezählt. Ab Februar erfolgt der bargeldlose Zahlverkehr ausschließlich nach dem Zahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA). Darauf weist der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hin. Das heißt: Ab dem 1. Februar kann bei Überweisungen und Lastschriften nur noch die IBAN (International Bank Account Number) genutzt werden.
In Deutschland hat die internationale Bankkontonummer 22 Zeichen. Sie besteht aus dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der alten Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer. Die Prüfziffer dient dazu, mögliche Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, erklärt der BVR.
Ab dem Stichtag muss die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, etwa in die Türkei, angegeben werden.
IBAN-Konverter helfen bei Umstellung auf Sepa
Wer seine IBAN vor einer Überweisung nicht parat hat, kann auf die IBAN-Konverter (Umrechner) zurückgreifen, die viele Banken auf ihren Internetseiten anbieten. Dort müssen Bankleitzahl und Kontonummer eingegeben werden. Das Programm ermittelt aus diesen Angaben automatisch die richtige IBAN.
IBAN-Verweigerern droht Zahlungsverzug
Bankkunden, die bei Überweisungen die IBAN nutzen, müssen mit Ungemach rechnen. „Führt die Bank den Auftrag nicht mehr aus, droht Zahlungsverzug, und das bedeutet Zusatzkosten durch Zinsen und Mahngebühren und Ärger“, sagte Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband der „Rheinischen Post“ vom Dienstag. (dpa/gs)