1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Inkasso-Schreiben nicht einfach ignorieren

Teure Folgen Inkasso-Schreiben nicht einfach ignorieren

Inkasso-Briefe stammen häufig von Betrügern. Trotzdem sollten Betroffene schnell reagieren, wenn ein Schreiben eingeht. So finden Sie heraus, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Von dpa Aktualisiert: 21.09.2021, 11:53
Ob nun Betrug oder echte Forderungen: Inkassoschreiben schaut man sich besser genau an - Ignorieren ist immer der falsche Weg.
Ob nun Betrug oder echte Forderungen: Inkassoschreiben schaut man sich besser genau an - Ignorieren ist immer der falsche Weg. Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Potsdam - Verbraucher sollten Inkasso-Schreiben keinesfalls ignorieren, auch wenn sie von einem Betrug ausgehen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hin. Zwar handelt es sich bei Inkassoschreiben häufig um gefälschte Schreiben, sind die Forderungen aber berechtigt und stammen von einem seriösen Unternehmen, hat das Ignorieren schwerwiegende Folgen. 

Eine erste Prüfung des Schreibens ist einfach: In der Betreffzeile und dem Anschreiben ist der Gläubiger genannt. Prüfen Sie, ob sie mit diesem zu tun hatten. Ist das Inkassounternehmen seriös? Dann ist es im Rechtsdienstleistungsregister (RDG) eingetragen. Inkassounternehmen werben häufig damit, dass sie einem Verband angehören. Dies sagt aber laut der Verbraucherzentrale nichts über die Seriosität aus. Ebenso ist eine Eintragung im Handelsregister nicht aussagekräftig.

Auch berechtigte Forderungen prüfen

Stellt sich heraus, dass es sich grundsätzlich um eine berechtigte Forderung handelt, sollten Betroffene prüfen, ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist, rät die VZB. Dies ist auf ihrer Website unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/inkasso-check möglich.

Spätestens wenn ein Mahnbescheid vom Gericht eintrifft, sollten Betroffene unmittelbar zahlen, falls alles korrekt ist, oder Widerspruch einlegen, falls nicht.

In einem konkreten Fall hatte eine Frau aus Potsdam ihren Einkauf beim Bäcker in Höhe von 9,40 Uhr mit der Karte bezahlt. Die Abbuchung scheiterte jedoch, weil ihr Konto nicht gedeckt war. Der Bäcker beauftragte ein Inkasso-Unternehmen.

Auf das Schreiben der Firma reagierte die Frau aber nicht, weil sie von einer unzulässigen Masche ausging. Sie merkte erst, dass es ernst ist, als die Karte vom Geldautomat eingezogen wurde und das Konto gepfändet war. Die Gebühren betrugen zu diesem Zeitpunkt über 280 Euro, außerdem erhielt sie einen Schufa-Eintrag.