Auch in Sachsen-Anhalt Rundfunkbeitrag: Tausende Deutsche müssen ab Oktober 2025 keine GEZ mehr bezahlen
Ab Oktober 2025 entfällt für viele Menschen unter bestimmten Bedingungen der Rundfunkbeitrag. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wo man einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen kann.

Halle (Saale)/Magdeburg. – Mit Beginn des Oktobers startet auch das neue Semester an deutschen Unis und Hochschulen. Viele Studenten können sich dann auch in Sachsen-Anhalt vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Doch auch wer nicht studiert, hat unter bestimmten Bedingungen ein Anrecht darauf, keinen GEZ-Beitrag zu zahlen.
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Der Rundfunkbeitrag, früher bekannt als GEZ-Gebühr, ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro.
Ab Oktober gilt die Beitragspflicht auch für alle neuen Studierenden, denn zum 1. Oktober startete deutschlandweit das neue Wintersemester. Einige Studierende und auch Nicht-Studierende können sich jedoch von der Gebühr befreien lassen.
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Rundfunkbeitrag: Wer muss GEZ-Gebühr zahlen?
In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag verpflichtend für alle Wohnungen zu entrichten. Er muss unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen gezahlt werden. Auch für Geräte in den eigenen Fahrzeugen gilt diese Pflicht.
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Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Menschen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Alters- und Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Ebenfalls befreit sind taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte.
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Auch Empfänger von Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Reduzierter Rundfunkbeitrag: Was ist das?
Für behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung "nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde", wie der zuständige "Beitragsservice" auf seiner Homepage formuliert, gilt ein reduzierter Rundfunkbeitrag.
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Auch blinde oder "nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde", sowie hörgeschädigte Menschen sind vom GEZ-Beitrag befreit.
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Wo beantrage ich die Befreiung oder Reduzierung des Rundfunkbeitrags?
Nötige Anträge und Formulare kann man online unter www.rundfunkbeitrag.de finden. Dort lassen sich die jeweiligen Anträge auch ausfüllen. Sie müssen danach ausgedruckt und per Post verschickt werden.
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Ab wann ist eine beantragte GEZ-Befreiung gültig?
Die Befreiung startet mit dem ersten Tag jenes Monats, in dem die Voraussetzungen vorliegen und nur wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wurde. Wird er erst danach gestellt, beginnt die Befreiung mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.