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Für das Kindeswohl Für das Kindeswohl: Großeltern haben das Recht, ihre Enkel zu sehen

16.09.2015, 12:36
Grundsätzlich haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit den Enkeln, wenn es dem Wohl des Kindes dient.
Grundsätzlich haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit den Enkeln, wenn es dem Wohl des Kindes dient. dpa Lizenz

Auch Großeltern haben ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln. Ein entsprechendes aktuelles Urteil teilte die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit.

Im verhandelten Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az.: 10 UF 159/13 UF) ging es um ein Mädchen deren Eltern getrennt leben. Das Kind wohnt bei der Mutter, der Umgang mit dem Vater war bereits geregelt.

Die Großeltern forderten, das Mädchen zu bestimmten Zeiten zu sehen – einer ihrer Wünsche führte allerdings zum Streit mit der Mutter. Diese wollte nicht, dass ihre früheren Schwiegereltern die Tochter eine Woche am Stück in den Ferien bei sich haben.

Aber das Gericht gab den Großeltern Recht und sprach ihnen die erste Woche der Herbstferien als gemeinsame Zeit mit der Enkelin zu. Art, Ort und Zeit seien genau zu regeln, entschied das Gericht. Grundsätzlich hätten Großeltern ein Recht auf Umgang mit den Enkeln, wenn es dem Wohl des Kindes diene. (dpa)