Für Opfer von Gewalttaten Entschädigung bei Traumafolgen: So hilft der Staat
Leiden Sie unter körperlichen oder psychischen Langzeitfolgen eines traumatischen Erlebnisses? Dann können Sie womöglich finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Das sind die Voraussetzungen.

Berlin/Mainz - Wer tief sitzende, traumatische Erlebnisse verarbeiten muss, hat damit oft viele Jahre zu kämpfen - manche Menschen sogar ein Leben lang. Opfer körperlicher oder psychischer Gewalt können daher noch Jahre nach einem schädigenden Ereignis gesundheitliche und/oder wirtschaftliche Einbußen haben. Zumindest die finanziellen Folgen kann der Staat lindern. Denn Betroffene können Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben - früher auch bekannt als Beschädigtenrente.
Voraussetzung für die Bewilligung einer solchen Entschädigungszahlung ist grundsätzlich etwa eine erlittene Gewalttat oder ein Missbrauch - ganz gleich ob physisch oder psychisch -, Kriegserlebnisse, Schockschäden oder misslungene Schutzimpfungen, die andauernde Folgen für die Betroffenen haben. Wie lange das Ereignis zurückliegt, ist nicht entscheidend. Wer zum Beispiel in der Kindheit Gewalt zu Hause erfahren hat, kann noch als Erwachsener finanzielle Unterstützung erfahren.
Höhe der Rente kann stark variieren
Die Leistung beantragen Geschädigte bei der Versorgungsbehörde ihres jeweiligen Bundeslands. Dort haben sie zudem die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Als Nachweis sind in der Regel Polizeiprotokolle oder Zeugenaussagen beizubringen, auch Ausweisdokument sind dem Antrag beizufügen. Zudem wird die Prüfbehörde bei behandelnden Ärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten nachforschen.
Wie hoch die Rente ausfällt, hängt laut Laura Acksteiner vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ab. Die individuelle Beeinträchtigung muss für die Bewilligung der Leistung mindestens einen GdS von 30 betragen. Dann steht Betroffenen eine monatliche Rente von 418 Euro zu. Bis zu einem GdS von 100 und der damit verbundenen Rente von 2.091 Euro gibt es weitere Abstufungen.
Eine Übersicht über die zuständigen Ämter findet sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.