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Chancen und Risiken Echtzeitüberweisung, Empfängerüberprüfung: Neues im Banking

Zum 9. Oktober kommen auf Bankkunden zwei wesentliche Neuerungen zu: Geld kann dann in Echtzeit überwiesen werden, und Banken überprüfen bei Überweisungen den Empfänger. Was Sie dazu wissen müssen.

Von dpa 19.09.2025, 11:17
Rund um die Uhr verfügbar: Instant Payments ermöglichen schnelle Zahlungen an 365 Tagen im Jahr.
Rund um die Uhr verfügbar: Instant Payments ermöglichen schnelle Zahlungen an 365 Tagen im Jahr. Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Kehl/Berlin - Bei herkömmlichen SEPA-Überweisungen dauert es mitunter, bis es das Geld vom Sender zum Empfänger geschafft hat. Das kann nervig sein, zum Beispiel wenn einem am Freitagabend auffällt, dass man noch eine dringende Rechnung begleichen muss und das Wochenende den Prozess verlangsamt.

Mit Echtzeitüberweisungen hingegen lässt sich Geld in Sekundenschnelle überweisen und das an 365 Tagen im Jahr. Bisher waren Banken lediglich verpflichtet, das Empfangen von solchen Instant Payments zu ermöglichen. Ab dem 9. Oktober müssen sie es auch ermöglichen, Echtzeitüberweisungen zu versenden. Darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).

Echtzeitüberweisungen dürfen dann auch nicht mehr teurer sein als herkömmliche SEPA-Überweisungen. Bisher erhoben die Banken teils hohe Gebühren für den Service.

Echtzeitüberweisungen bergen auch Risiken 

Die Option des Instant Payment bietet Bankkunden viele Vorteile: Sie können Zahlungen damit schneller und flexibler tätigen, erfahren direkt, ob eine Transaktion geklappt hat oder nicht und gemeinsame Ausgaben, etwa im Restaurant, lassen sich sofort untereinander ausgleichen. 

Doch Echtzeitüberweisungen bergen auch Risiken. Denn einmal bestätigt, ließen sie sich praktisch nicht mehr stoppen, so das EVZ. Bei klassischen SEPA-Überweisungen sei es manchmal noch möglich, das Geld zurückzuholen - bei Instant Payments sei das aber nahezu ausgeschlossen. 

Das EVZ rät daher: Verbraucher sollten das Verfahren nur nutzen, wenn ihnen der Zahlungsempfänger eindeutig bekannt ist. Warnhinweise ihrer Bank sollten sie nicht ignorieren. 

Empfängerüberprüfung soll falsche Überweisungen vermeiden

Helfen soll dabei eine weitere Neuerung, die ebenfalls ab dem 9. Oktober gilt: die sogenannte Empfängerüberprüfung. Bei Überweisungen prüfen die Banken, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt, also dem Namen des Kontoinhabers des angegebenen Empfängerkontos. Die Empfängerüberprüfung gilt sowohl für Echtzeit- als auch für SEPA-Überweisungen und ist kostenfrei.

Zunächst sind Banken im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) nur bei Überweisungen in Euro zur Empfängerüberprüfung verpflichtet. Für Überweisungen in anderen Währungen gilt die Pflicht ab dem 9. Juli 2027. 

Das EVZ weist darauf hin, das Großbritannien und die Schweiz nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören und sich bisher nicht zur Empfängerüberprüfung verpflichtet haben. Überweisungen dorthin blieben daher weiter ohne Namensabgleich – und damit riskanter.

Wie die Empfängerprüfung konkret abläuft

Kommt es bei der Empfängerprüfung zu Abweichungen, werden die dem Kunden angezeigt - der kann dann selbst entscheiden, ob er dennoch die Überweisung freigeben möchte. Durch diese Überprüfung, die es nicht nur online, sondern laut Bankenverband auch bei Überweisungen am Schalter in der Bank geben wird, sollen Fehlüberweisungen und Betrugsversuche erschwert werden. Laut EVZ arbeiten viele Banken mit einem Ampel-System:

  • grün: Empfängername und Kontoinhaber stimmen überein
  • gelb: es gibt kleinere Abweichungen, etwa Tippfehler, und der tatsächliche Kontoinhaber wird angezeigt
  • rot: keine Übereinstimmung

Das EVZ weist darauf hin, dass dieses Verfahren zwar vor manchen Betrugsmaschen schütze, andere aber nicht verhindert, etwa wenn Betrüger durch Identitätsdiebstahl in fremdem Namen Empfängerkonten eröffnen.