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Diskriminierung: Beschwerdestelle bei Wettbewerbszentrale

18.07.2017, 02:21
Im Internet gibt es jetzt eine Sepa-Beschwerdestelle. Dort können sich Verbraucher melden, wenn sie beim Lastschriftverfahren diskriminiert werden. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa
Im Internet gibt es jetzt eine Sepa-Beschwerdestelle. Dort können sich Verbraucher melden, wenn sie beim Lastschriftverfahren diskriminiert werden. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa dpa-Zentralbild

Bonn - Manche Unternehmen bieten ihren Kunden an, per Lastschrift zu bezahlen. Allerdings beschränken sie diese Möglichkeit mitunter auf deutsche Zahlungskonten. Das verstößt allerdings gegen bestehende Regeln, erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn.

So muss ein Unternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Konten aus allen Staaten zulassen, die mit dem Sepa-Lastschriftverfahren erreichbar sind. Dazu gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Zweck ist die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums, der Single Euro Payments Area (Sepa).

eingerichtet. Dort können sich Verbraucher oder Unternehmen direkt beschweren, wenn eine Firma bestimmte Kunden bei Sepa-Zahlungen diskriminiert. Infrage kann das zum Beispiel für EU-Bürger kommen, die in Deutschland wohnen, aber ihr Konto noch bei einer Bank in ihrem Heimatland führen. (dpa/tmn)