Verkehrsrecht Verkehrsrecht: Blinken bei Einfahrt in den Kreisel ist verboten
München/dpa. - Denn sonst werde der Eindruck erweckt, dass der Fahrer den Kreisverkehr direkt wieder verlassen will. Innerorts vergesse etwa jeder vierte Fahrer beim Herausfahren aus dem Kreisel das Blinken.
Nicht bepflanzte, flache Mittelinseln dürfen zwar von Großfahrzeugen wie Bussen und Lkws, aber nicht von Pkws überfahren werden. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass immer derjenige Vorfahrt hat, der sich im Kreisverkehr befindet. Wer einfahren will, müsse warten.
Steht an der Zufahrt dagegen ein Schild mit der Aufschrift «Vorfahrt gewähren», gelte grundsätzlich rechts vor links. Bei zweistreifigen Kreiseln müssen Autofahrer außerdem darauf achten, wie sie sich einordnen: Befindet sich ein Fahrer kurz vor der Ausfahrt noch auf der Innenspur, sollte er besser eine Extrarunde drehen, bevor er sich und andere in Gefahr bringt.