Anspruch Anspruch: Zuschuss zur Ernährungsberatung
Halle/MZ. - Dabei hat der Versicherte häufig die Wahl: Entweder sucht er sich direkt einen Kurs oder eine persönliche Einzelberatung aus dem Angebot der Krankenkassen heraus. Oder er findet seinen Kurs auf eigene Faust.
Bevor die Veranstaltung definitiv gebucht wird, sollte mit der Kasse die Bezuschussung genau abgeklärt werden. Denn auch die freigewählten Angebote müssen deren Qualitätskriterien entsprechen. So schaut beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK) genau darauf, ob das Konzept des Anbieters wissenschaftlich evaluiert und anerkannt ist, betont Inga Lund von der TK in Hamburg. Und bei der Barmer Ersatzkasse muss die Beratung in jedem Fall von einem Ökotrophologen durchgeführt werden, wie Axel Wunsch von der Barmer in Wuppertal erläutert.
Einige Kassen wie etwa die DAK bezuschussen eine präventive Ernährungsberatung zu 80 Prozent oder maximal mit 75 Euro.
In der Regel können Versicherte einmal pro Jahr eine Maßnahme pro Themenfeld aus dem Präventivprogramm buchen. Neben Ernährung umfasst dies meist noch Themenfelder wie Bewegung und Entspannung, oder auch Spezialangebote wie Raucherentwöhnung. Da die Regelungen von Kasse zu Kasse aber abweichen können - die Barmer zahlt beispielsweise lediglich 35 Euro für die erste Maßnahme - sollten sich Versicherte vorher genau nach den jeweiligen Vorgaben erkundigen. dpa