Urteile Urteile: Kaiserurenkel droht Verlust des Inventars seiner Villa
Karlsruhe/dpa. - Im jahrelangen Erbstreit im Haus Hohenzollern-Preußen muss der Kaiserurenkel Prinz Friedrich Wilhelm möglicherweisedas Inventar seiner Berliner Villa an den Testamentsvollstreckerherausgeben. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dievom ehemaligen Kronprinzen Wilhelm angeordneteTestamentsvollstreckung auch 56 Jahre nach seinem Tod immer nochwirksam. Damit kann der Testamentsvollstrecker das Inventar derPreußenvilla Monbijou in Berlin herausverlangen. Nach Angaben vonPrinz Friedrich Wilhelm, der selbst in dem 1962 errichteten Anwesenwohnt, sind dort unter anderem antike Möbelstücke untergebracht, dieKaiser Wilhelm II. in seinem holländischen Exil nach dem ErstenWeltkrieg genutzt hatte. (Az: IV ZR 275/06 vom 5. Dezember 2007)
In dem komplizierten Rechtsstreit ging es um einen Erbvertrag von1938, mit dem der ehemalige Kronprinz Wilhelm das Vermögen des Hausesmöglichst lange zusammenhalten wollte und deshalb eine sogenannteDauertestamentsvollstreckung anordnete. Der BGH hat nun entschieden,dass die Anordnung bis zum Tode des letzten Testamentsvollstreckersgilt, der innerhalb von 30 Jahren nach dem Tod des 1951 gestorbenenKronprinzen eingesetzt wurde. Derzeit ist damit ein 59-jährigerVermögensverwalter betraut. Er war 1975 eingesetzt worden und kanndamit weiter über das Inventar verfügen.
Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen, Sohn des 1994 gestorbenenKaiserenkels Prinz Louis Ferdinand, fürchtet zudem um den Verbleib inseiner Villa. «Das ist ja das Haus meiner Eltern», sagte er amMittwoch in Karlsruhe. Eine Räumungsklage sei derzeit noch anhängig.
Bereits seit Jahren gibt es Streit um das Erbe des HausesHohenzollern-Preußen. Prinz Friedrich Wilhelm hatte vor drei Jahrenvor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt: Karlsruhebeanstandete eine Klausel, nach der er wegen einer nichtstandesgemäßen Ehe vom Erbe ausgeschlossen werden sollte. Allerdingsmusste der Streit vor den unteren Instanzen weitergeführt werden undist nach seinen Angaben immer noch nicht beendet. Vergangenes Jahrhatte der BGH im Streit mit weiteren Verwandten entschieden, dasszunächst Georg Friedrich von Preußen Hüter des millionenschwerenHausvermögens bleibt.