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Urteil Urteil: Kunstwerke können in der Kapelle bleiben

31.03.2004, 09:54

Magdeburg/dpa. - Die Werke des Bildhauers Jürgen Weber «Lebensbaum Kruzifix» und «Passionsleuchter» dürfen in der Tonsurkapelle des Magdeburger Doms bleiben. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg am Mittwoch entschieden. Die Kunstgegenstände müssen damit nicht wie von dem Braunschweiger Künstler verlangt im Hohen Chor des Doms aufgestellt werden. Nach Ansicht der Richter entstellt oder beeinträchtigt der derzeitige Aufstellungsort in keiner Weise die Kunstwerke. Das Gericht gab mit dem Urteil der Evangelischen Domgemeinde Recht.

Der Künstler hatte seine Werke «Lebensbaum Kruzifix» und «Passionsleuchter» 1987 und 1991 der Stadt Magdeburg beziehungsweise der Domgemeinde geschenkt. Bis 1999 standen sie - wie von Weber ausdrücklich gewünscht - im Hohen Chor des Doms hinter dem Hochaltar. Im Zuge von Restaurierungsarbeiten stellte die Kirchengemeinde die Werke dann in die so genannte Tonsur-Kapelle, die sich am Kreuzgang direkt neben dem Dom befindet. Der Künstler sah durch die Verlegung an eine andere Stelle sein Schaffen beeinträchtigt und verklagte die Evangelische Domgemeinde.

Das Landgericht Magdeburg gab dem Künstler zunächst Recht, worauf die Domgemeinde Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einlegte. Eine Revision gegen das dortige Urteil haben die Richter nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung könne der Kläger beim Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen, teilte das Oberlandesgericht weiter mit.

Der Magdeburger Dom ist ein Bauwerk der Gotik und wurde von 1209 bis 1520 errichtet. Er ist damit rund 40 Jahre älter als der Kölner Dom.