1. MZ.de
  2. >
  3. Kultur
  4. >
  5. TV & Streaming
  6. >
  7. Gericht entscheidet: Rundfunkbeitrag: Kein Anspruch auf Barzahlung der Gebühren

EIL

Gericht entscheidet Rundfunkbeitrag: Kein Anspruch auf Barzahlung der Gebühren

01.12.2016, 11:46
Die ausschließlich bargeldlose Zahlung der Rundfunkgebühren ist zulässig.
Die ausschließlich bargeldlose Zahlung der Rundfunkgebühren ist zulässig. dpa-Zentralbild

Frankfurt - Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf die Gebühren bargeldlos einziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt laut einer Mitteilung vom Mittwoch in zwei Fällen entschieden. Zwei Beitragspflichtige hatten diese Abwicklung abgelehnt und wollten stattdessen die Gebühr bar beim Hessischen Rundfunk oder einer vom ihm zu bezeichnenden Stelle entrichten. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, eine Rundfunkanstalt sei nicht verpflichtet, Barzahlungen entgegenzunehmen.

Bei Massenverfahren sei es durchaus gerechtfertigt, eine bargeldlose Zahlungsweise vorzugeben. Die Richter verwiesen auf eine ähnliche Regelung bei der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer. Außerdem habe jeder Gebührenpflichtige die Möglichkeit, bei einem Kreditinstitut eine Bareinzahlung auf das Konto der Rundfunkanstalten zu leisten. Dies hatten die Beitragspflichtigen als unzumutbar abgelehnt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zulässig.

In Internet-Foren kursieren die verschiedensten Ideen darüber, wie der Rundfunkbeitrag zu meiden sei. Die Theorie der Barzahlung erfreute sich dort - bisher - großer Beliebtheit. Man zeige schließlich die Bereitschaft zur Zahlung, wenn auch in bar. Das sei den Rundfunkanstalten zu umständlich, aber die rechtliche Grundlage zur Verweigerung dieses Weges würde fehlen. Diese Annahme ist nun widerlegt aber die Gemeinschaft der Nicht-Zahler wird sich bestimmt wieder etwas Neues einfallen lassen. (dpa, red)