Bei "Armes Deutschland" droht jetzt Knast Armes Deutschland: Hartz-IV-Paar hat drei Kinder es droht Gefängnis

Celle - Dass Nichtstun manchmal auch dazu führen kann, dass man bald im Knast landet, zeigt das Beispiel von Alex.
Die RTL-II-Sozialdoku „Armes Deutschland” begleitete den jungen Familienvater am Dienstagabend (20.15 Uhr) und zeigte, welche bösen Konsequenzen es haben kann, wenn man als Arbeitsloser auch dann nicht aktiv wird, wenn es um die eigene Freiheit geht.
Arbeit lohnt sich nicht. Das ist die Meinung von Alex und Maria (beide 23) aus Celle. „Ich lebe von Hartz IV, Elterngeld und Kindergeld“, erklärt er. „Daraus ergibt sich eine Summe von 1550 Euro, davon leben wir ganz gut.“ Das Paar ist der Meinung: Mit ihren drei Kindern haben sie ihre Pflicht gegenüber dem Staat getan. „Ich bin Vollzeit-Vater“, erklärt Alex.
„Vollzeit-Vater“ hat rund 95.000 Euro Schulden angehäuft
Vollzeit-Vater – das ist seine Rechtfertigung, dem Arbeitsmarkt gänzlich fern zu bleiben. Mittlerweile haben sich die beiden Arbeitslosen so einen immensen Schuldenberg angehäuft, dass ernsthafte Konsequenzen drohen. Seit seinem 18. Geburtstag häuft der Vater Schulden an, „alles in allem so etwa 95.000 Euro.“
Mehr noch: Der 23-Jährige, Vater von drei Kindern, hat auch seit Monaten keine Termine beim Arbeitsamt mehr wahrgenommen und natürlich auch keine Bewerbungen geschrieben. Das hat nun Folgen: Das Arbeitsamt hat seine Leistungen um 100 Prozent gekürzt, alle Bezüge wurden gestrichen. Außerdem drohen ernsthafte rechtliche Probleme. Auch wegen eines kaputten Schaufensters, das er vor zwei Jahren zerschlagen haben soll.
Weil er zudem seine Rechnungen nicht bezahlt, blüht nun eine Haftstrafe. Doch Alex bleibt dabei: „Ich möchte nicht arbeiten. Und ich werde im Moment nicht arbeiten.“
Vom TV-Team auf seine aktuelle Situation angesprochen, gibt Alex zu, dass er ziemliche Probleme habe. „Im Moment ist es die Staatsanwaltschaft, die mich sehr beschäftigt, und die sehr wahrscheinlich dafür sorgt, dass ich bald nicht mehr hier bin für eine gewisse Zeit.“ Der Schuldenberg ist einfach zu groß: „Jetzt werden sie mich wohl holen.“
Maria ist mit dem vierten Kind schwanger
Für seine Frau Maria und die Kinder keine leichte Situation, der Antritt der Haftstrafe steht kurz bevor. Und dann hat Maria auch noch erfahren: Sie ist mit dem vierten Kind schwanger.
Alex will noch einmal einen Anwalt um Hilfe bitten, in zwei Tagen läuft die letzte Frist ab. Nur eine Zahlung von knapp 1300 Euro könnte ihm Zeit verschaffen. „Doch die Summe kriege ich in dieser kurzen Zeit nicht berappelt“, so Alex.
Statt die Schuld bei sich selbst zu suchen und einsichtig zu sein, erklärt Alex: „Ich bin sauer auf den Staat. Weil mir die Chance nicht gegeben wird, das trotzdem zu widerlegen.“ Jetzt will er zusammen mit seinem Anwalt nach einem „Not-Anker“ suchen – zwei Tage, bevor aus der Vorladung ein Haftbefehl wird. Und die hat er schon mehrere Wochen im Briefkasten liegen.
Auch Anwalt kann nichts gegen die Ladung tun
Seine Frau Maria sieht da eher die Dringlichkeit der Lage: „Es ist eins vor 12.“ Die Zukunftssorgen lasten schwer auf den Schultern der Mutter.
Und was sagt der Anwalt? „Eine solche Verfügung, die Ladung zum Strafantritt, die kann man auch nur noch mit wenigen rechtlichen Mitteln anfechten“, sagt er. „Man kann bezahlen, dann würde dieser Haftbefehl nicht mehr vollzogen werden.“ Doch Alex hat keine Einnahmen, kann nicht zahlen. „Doch allein diese Tatsache reicht nicht“, erklärt der Anwalt weiter.
Auch ein Gnadengesuch ist für Alex nicht möglich
Er sieht eine andere Möglichkeit: ein Gnadengesuch. Dann könnte der Haftbefehl aus ganz bestimmten Gründen nicht vollstreckt werden, etwa wenn man sich um ein schwer krankes Familienmitglied kümmern muss. Alex‘ Familie alleine aber reicht nicht aus, erklärt der Anwalt. Eine knifflige Lage.
Das Fazit vom Anwalt: „Nach dem, was ich bisher weiß, sollten Sie sich an den Gedanken gewöhnen, dass Sie drei Monate in Haft kommen.“ Diesmal kann sich Alex offenbar nicht durch Nichtstun aus der Affäre ziehen. Was er innerhalb von Jahren versäumt hat, kann der Anwalt nicht innerhalb von zwei Tagen retten. (mg)
(Der Artikel erschien zuerst bei express.de.)