Tarifeinheitsgesetz vor Verabschiedung Tarifeinheitsgesetz vor Verabschiedung: Ärger um neues Tarifgesetz ist absehbar

Berlin - Der Kampf wird mit harten Bandagen geführt. Dass er vor dem Bundesverfassungsgericht enden wird, ist jetzt schon sicher. An diesem Freitag will die große Koalition das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit im Bundestag beschließen. Stimmt auch der Bundesrat – wie geplant – noch vor der Sommerpause zu, dann wird die Arbeit von Berufsgewerkschaften wie der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) deutlich eingeschränkt.
Das erklärt teilweise die Härte des Tarifkampfes bei der Bahn. Es führt aber auch zu mancher medialen Zuspitzung. So berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag, die Bundesregierung habe erstmals zugegeben, dass mit dem Tarifgesetz das Streikrecht eingeschränkt werde. Als Beleg sollte die Antwort der Parlamentarischen Arbeitsstaatssekretärin Anette Kramme (SPD) auf eine Grünen-Anfrage dienen. „Der Artikel hat keinen Neuigkeitswert, seine Überschrift ist falsch“, konterte das Arbeitsministerium ungewöhnlich hart. Ziel des Gesetzesentwurfes sei nicht die Einschränkung des Streikrechts, sondern die Kooperation der Gewerkschaften.
Was stimmt nun? Genau darum tobt der Streit, der auch das Gewerkschaftslager spaltet. Die Industriegewerkschaften und der DGB unterstützen Ministerin Andrea Nahles (SPD) bei ihrem Vorstoß, auch weil sie die Tarifeinheit für wesentlich weniger problematisch halten als die alternativ diskutierten Modelle für Zwangsschlichtungen in Infrastrukturbranchen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hingegen argumentiert grundsätzlich, es dürfe keinerlei Einschränkung des Streikrechts geben.
Streikrecht nicht berührt
Tatsächlich wird das Streikrecht durch das Gesetz direkt nicht berührt. Es regelt aber, dass in Betrieben mit konkurrierenden Gewerkschaften der Tarifvertrag der Gewerkschaft zum Zuge kommen soll, die die Mehrheit der organisierten Arbeitnehmer vertritt. Für die Piloten bei der Lufthansa wäre das wohl weiter Cockpit. Für die Ärzte der Marburger Bund. Auch könnte die GDL weiter für die Lokführer verhandeln, nicht aber für das Bordpersonal. Die knifflige Frage ist nun, ob die GDL auch dort, wo sie keine Mehrheit hat, zum Streik aufrufen darf.
Mit dieser Frage dürften sich künftig die Arbeitsgerichte beschäftigen, die einen Streik als „unverhältnismäßig“ verbieten können. Auf diesen Sachverhalt hatte Kramme hingewiesen und erklärt, die Prüfung eines Streiks durch ein Gericht könne ergeben, dass dieser „unverhältnismäßig sein kann, soweit ein Tarifvertag erzwungen werden soll, dessen Inhalte evident nicht zur Anwendung kommen.“