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Steuererklärung Steuererklärung: Ausgaben für Brillen und Hörgeräte oft absetzbar

01.09.2006, 19:01
Der Optiker und Akustikermeister Dirk Michelmann zeigt in seiner Werkstatt in Staßfurt den Mini-Sender eines Hörgerätes (Foto: dpa)
Der Optiker und Akustikermeister Dirk Michelmann zeigt in seiner Werkstatt in Staßfurt den Mini-Sender eines Hörgerätes (Foto: dpa) dpa

Berlin/dpa. - Zu den zumindest zu Teilen absetzbaren Kosten gehörten auch Zuzahlungen zu Rezepten und Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Zahnersatz und die Praxisgebühr. Dazu müsse aber die pro Jahr zumutbare Eigenbelastung überschritten werden, heißt es. Dieser Betrag richtet sich nach Einkommen und Familienstand. BDL-Geschäftsführer Erich Nöll: Alleinstehende müssen zum Beispiel bis zu 3 000 Euro selbst bezahlen, wenn sie über ein Jahreseinkommen von 50 000 Euro verfügen. Familien seien steuerlich aber deutlich besser gestellt.

Ein Ehepaar mit ein oder zwei Kindern müsse bei einem Gesamteinkommen von 50 000 Euro pro Jahr nur bis zu 1 500 Euro selbst tragen. Rat des BDL: Belege und Quittungen über Fahrten zum Krankenhaus oder Zuzahlungen zu Rezepten unbedingt aufbewahren.