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Preise Pflichten Schutz Preise Pflichten Schutz: Fünf nützliche Tipps für die Hausratversicherung

Von Berit Waschatz 03.06.2014, 16:24
Ein Wasserrohrbruch kann schnell großen Schaden anrichten. Wer seinen Hausrat nur pauschal versichert hat, bekommt von der Versicherung möglicherweise nur einen Teil erstattet.
Ein Wasserrohrbruch kann schnell großen Schaden anrichten. Wer seinen Hausrat nur pauschal versichert hat, bekommt von der Versicherung möglicherweise nur einen Teil erstattet. dpa-tmn Lizenz

Sinnvoll ist eine Hausratsversicherung für fast jeden. „Je wertvoller die Einrichtung, desto wichtiger“, erklärt Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Für Studenten oder Azubis, die ihre erste eigene Wohnung beziehen und keine teuren Möbel besitzen, ist sie nicht erforderlich.

Bei der Überlegung, ob man eine Versicherung benötigt oder nicht, hilft folgende Faustregel: „Man sollte sich überlegen, welchen Schaden man finanziell verkraften kann und welcher einen in den Ruin treibt“, sagt Karin Roller, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Fünf Punkte, auf die es ankommt:

Preise vergleichen: Passende Policen müssen nicht teuer sein. Die Stiftung Warentest hat für die Zeitschrift „Finanztest“ 116 Tarife getestet (Heft 04/2014). Dabei kam heraus: „Teure Verträge kosten dreimal so viel wie günstige.“ Das günstigste Angebot lag für den Modellfall einer Wohnung in Hannover bei 115 Euro jährlich. Das teuerste Angebot kam auf einen Jahresbeitrag von 531 Euro. Beim Preis kommt es aber stark darauf an, wo man wohnt. Denn die Versicherer teilen Deutschland in Risikozonen auf. Städte, in denen oft eingebrochen wird, sind teurer. Das für den Test gewählte Hannover steht für ein mittleres Risiko.

Versicherungswert richtig schätzen: Wie viel ist der Hausrat wert? Diese Frage sollte möglichst genau beantwortet werden. „Ist der Wert zu hoch angesetzt, bin ich überversichert und zahle zu hohe Beiträge“, erklärt Oetzmann. „Setze ich den Wert zu niedrig an, bekomme ich im Schadensfall nicht alles ersetzt.“

Wer nicht jeden einzelnen Gegenstand seines Hausrats auflisten möchte, kann seinen Hausrat auch pauschal versichern lassen. Die Versicherer gehen in diesem Fall häufig von einem Wert von 650 Euro pro Quadratmeter aus. „Aber besser ist es, die Versicherungssumme individuell zu berechnen“, sagt Oetzmann. Denn die Quadratmetervariante kann sich negativ auswirken.

Falls man eine große Wohnung hat, kommt man auf eine hohe Versicherungssumme. Ist der Wert des Mobiliars niedriger, wird der Beitrag unnötig hoch. Ist die Wohnung hingegen klein, schrumpft auch der Beitrag. Übersteigt der Hausratwert die Versicherungssumme, ist man unterversichert.

Ein Beispiel: Beträgt der Wert des Hausrates 100.000 Euro, sind aber nur 75.000 Euro versichert, ist man unterversichert, und die Versicherung zahlt nur anteilig. Wird jetzt zum Beispiel eine Stereoanlage im Wert von 1000 Euro gestohlen, erhält der Kunde nur 75 Prozent des Wertes, also 750 Euro.

Passenden Schutz wählen: Die Hausratversicherung sollte Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Feuer und Sturm abdecken. „Darüber hinaus kann man sich überlegen, ob man sich auch gegen Schäden von Erdbeben oder Überschwemmungen versichern möchte. Das kommt aber auf den Wohnort an“, sagt Roller. Oetzmann empfiehlt außerdem, dass Überspannungsschäden bis zu 5000 Euro ersetzt werden sollten. Auch Schäden durch Wasser oder sonstige wärmetragende Flüssigkeiten etwa aus Solarheizungsanlagen sollten versichert sein.

Wertsachen sollten laut Oetzmann mit mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme versichert sein. Dabei müsste Bargeld wenigstens bis zu 1000 Euro, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere mindestens bis zu 2500 Euro, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold und Platin mindestens bis zu 20.000 Euro mitversichert sein.

Auf günstige Bedingungen achten: Zu empfehlen sind Hausratsversicherungen, bei denen der Versicherer im Schadensfall nicht überprüft, ob man grob fahrlässig gehandelt hat. Grob fahrlässig ist in den Augen der Versicherer, wenn man zum Beispiel ein Fenster im Erdgeschoss bei Abwesenheit nicht schließt. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer in solchen Fällen seine Leistungen kürzen.

Lehrer oder Freiberufler sollten darüber hinaus darauf achten, dass das häusliche Arbeitszimmer mitversichert ist. „Denn das häusliche Arbeitszimmer gehört nicht zum privaten Haushalt“, warnt Roller. Und wenn sich die Gefahrenlage ändert, sollte man seine Versicherung verständigen. „Wird ein Gerüst vor der Wohnung oder dem Haus aufgebaut oder ist man länger als 60 Tage nicht zu Hause, muss man dies der Versicherung melden.“

Pflichten beachten: Im Schadensfall müssen Kunden die Obliegenheitspflichten befolgen. Dazu gehört zum Beispiel, einen Einbruch, Vandalismus oder Brand sofort bei der Polizei anzuzeigen und eine Stehlgutliste anzufertigen. Danach sollte man alles detailliert der Versicherung melden. „Andernfalls kann der Versicherer die Zahlung verweigern“, sagt Oetzmann.

Hilfreich ist es im Schadensfall, wenn man noch Nachweise über den Kauf vorlegen kann. Dazu zählen unter anderem Quittungen und Rechnungen. „Es reicht aber auch, wenn man Fotos von seinen Möbeln und Wertgegenständen macht oder mit einer Videokamera den Hausrat filmt“, sagt Roller. Diese Nachweise sollte man sicherheitshalber bei Freunden, Verwandten oder im Bankschließfach aufheben. Sonst werden sie bei einem Brandschaden eventuell selbst zerstört. (dpa)

Bei der Wahl des Versicherers sollte man darauf achten, dass dieser Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. ist. Dann kann man sich bei Streitigkeiten bei dieser Schlichtungsstelle beschweren, sagt Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten. Bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro kann der Ombudsmann die Entscheidung des Versicherers direkt korrigieren.

Geht es um mehr Geld - aber nur bis zu 100.000 Euro - gibt der Ombudsmann zumindest Empfehlungen, die erfahrungsgemäß von den Gesellschaften zumeist akzeptiert werden.

Bricht ein Feuer aus, geht der Hausrat verloren - eine Police federt die finanziellen Folgen ab.
Bricht ein Feuer aus, geht der Hausrat verloren - eine Police federt die finanziellen Folgen ab.
dpa Lizenz