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Hausratversicherung Hausratversicherung: Wer muss seine Einrichtung versichern?

20.02.2014, 13:20
Bricht ein Feuer aus, geht der Hausrat verloren - eine Police federt die finanziellen Folgen ab.
Bricht ein Feuer aus, geht der Hausrat verloren - eine Police federt die finanziellen Folgen ab. dpa Lizenz

Zurück aus dem Urlaub und die Wohnung ist ausgeräumt. Ein Feuer zerstört das gesamte Haus-Inventar. Ein Rohrbruch setzt das Wohnzimmer unter Wasser. In solchen und ähnlichen Fällen zahlt die Hausratversicherung eine Reparatur oder Neuanschaffung. Doch nicht jeder Haushalt braucht eine solche Police.

Eine Hausratpolice ist laut Bund der Versicherten (BdV) nicht immer notwendig: Wenn man nur einen kleinen bescheidenen Haushalt hat, als Student etwa, gebe es eher keinen Bedarf. Bei einer größeren Wohnung oder gar einem Haus mit Inventar von einigem Wert hingegen könne sich der Abschluss durchaus lohnen.

Bevor man den Vertrag unterschreibt, sollte man verschiedene Angebote einholen, denn die Preisunterschiede sind enorm. Die Versicherer haben Deutschland nach Risiko-Zonen eingeteilt - in Großstädten ist eine Hausratversicherung demnach teurer als auf dem Land. Neben dem Preis kommt es auch auf die Versicherungsbedingungen an. Entscheidend ist, welche Schäden mitversichert sind.

Diebstahl von Fahrrädern

Gegen Einbruchdiebstahl sind Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert. Das gilt aber nur, wenn sie in einem geschlossenen Gebäude oder einer verschlossenen Garage aufbewahrt und diese Räume aufgebrochen worden sind. In einigen Fällen muss das Rad mit einem Schloss gesichert gewesen sein, erklärt der BdV. Sonst zahlt der Versicherer nicht. Das gilt etwa, wenn es im gemeinsam genutzten Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses stand. In einem eigenen Kellerraum oder dem Wohnungsflur muss es dagegen nicht abgeschlossen werden.

Einen Diebstahl außer Haus decken weitere Versicherungen für Fahrräder ab, für die man einen Beitragszuschlag zahlen muss. Das Rad ist damit zusätzlich von 6 bis 22 Uhr geschützt. Danach ist es nur gegen Diebstahl versichert, wenn es zum Beispiel für die Heimfahrt vom Kino benutzt werden soll. Die Entschädigung ist aber meistens auf ein oder zwei Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für solche Fälle sollte man immer die Kauf- und Herstellerunterlagen zum Rad und dessen Rahmennummer gut aufbewahren. Sie spielen für die Erstattung eine entscheidende Rolle.

Grobe Fahrlässigkeit

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit waren früher bei Hausratversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen. Inzwischen müssen die Versicherer laut Gesetz zumindest einen Teil des Schadens bezahlen, wenn etwa der Kochtopf auf dem Herd stehen gelassen oder der Wasserhahn nicht zugedreht wurde. Nach der Neuregelung enden solche Fälle nicht selten vor Gericht.

Wer zum Beispiel nicht auf den Wohnungsschlüssel aufpasst, riskiert bei einem Einbruch seinen Versicherungsschutz. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig (Az.: 3 U 46/12). Das gilt auch, wenn man bei einem Hagelsturm die Fenster und Türen nicht richtig schließt: Richtet der Hagel innen Schäden an, muss die Versicherung nicht zahlen (OLG Saarbrücken, Az.: 5 W 43/13). Besser ist es, wenn im Vertrag von Vornherein Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind. Meistens gilt dafür aber eine Höchstgrenze.

Verlorene Schlüssel

Ist der Haustürschlüssel weg, kann das sehr teuer werden. Es gibt Tarife, die so genannte Schlossaustausch-Kosten im Haus abdecken. Allerdings spielt es eine Rolle, unter welchen Umständen der Schlüssel verloren wurde. Sollte die verantwortliche Person grob fahrlässig gehandelt haben, so werden die Kosten für den Schlossaustausch trotz entsprechendem Tarif nicht vom Versicherer übernommen.

Hochwasserschäden und Blitze

Grundsätzlich springt eine Hausratversicherung bei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und auch Vandalismus ein. Wer das Inventar auch gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Rückstau, Erdbeben oder Lawinen absichern möchte, braucht dafür eine Zusatzversicherung. Wer in einem Gefahrengebiet wohnt muss damit rechnen, dass etwa Hochwasserschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind oder nur bedingt übernommen werden.

Gegen Blitzschläge im eigenen Wohnhaus sind PC, Fernseher und andere Elektrogeräte abgesichert. Schlägt der Blitz dagegen in einer Hochspannungsleitung oder beim Nachbarn ein, sind die Folgen für die eigene Elektronik oft nicht minder schwer. Allerdings kommt die Versicherung in diesem Fall meist nicht für Ersatz auf. Deshalb empfiehlt es sich, gegen geringen Aufpreis auch solche Überspannungsschäden mit zu versichern.

Auf der nächsten Seite gibt es wertvolle Tipps, wie man die Versicherungssumme richtig schätzt.

Versicherungssumme richtig schätzen

Grundsätzlich hängt es von der persönlichen Situation ab, was alles abgedeckt werden muss: Wenn man kein Aquarium oder Wasserbett hat, braucht man es auch nicht zu versichern. Auch die Versicherung von Glasbruchschäden ist in der Regel nicht notwendig. Wichtig ist, die Versicherungssumme richtig anzusetzen. Hier gibt es für den Kunden zwei Methoden: Entweder er schätzt selbst den Wert seines Inventars und lässt diese Summe versichern oder er zahlt eine Pauschalsumme pro Quadratmeter.

Wenn man die Versicherungssumme individuell angibt, sollte man den Wert möglichst exakt ausrechnen. Eine zu niedrig angesetzte Summe kann nämlich dazu führen, dass man im Schadensfall deutlich weniger Geld ausgezahlt bekommt, wie die Stiftung Warentest vorrechnet: Beträgt die Versicherungssumme etwa 60.000 Euro, aber der Schadengutachter stellt fest, dass der Hausrat 90.000 Euro wert war, wird ein Drittel von der Entschädigung abgezogen - auch wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Bei 12.000 Euro Schaden erhält der Kunde also nur 8000 Euro.

Um das zu vermeiden, kann man die Pauschalvariante wählen. Diese liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei 650 Euro pro Quadratmeter. Bei einem 120 Quadratmeter großen Haus würde die Versicherungssumme also 78.000 Euro betragen. Im Gegenzug erklären die Versicherer dann einen Unterversicherungsverzicht. Im Versicherungsfall wird also der komplette Schaden bezahlt - maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Trotzdem rät der BdV nicht zur Pauschalvariante. Die sei zwar für den Versicherungskunden bequemer, aber dafür auch ungünstiger. Er empfiehlt vielmehr, den Hausrat genau unter die Lupe zu nehmen und so den tatsächlichen Wert des Inventars zu berechnen.

Ob Ihr Hausrat auch auf Reisen im vollen Umfang versichert ist, lesen Sie auf der letzten Seite.

Auf Reisen versichert

Die Hausratpolice beinhaltet meist auch eine sogenannte Außenversicherung, erklärt der BdV. Durch diese Versicherung sind auch Garten, Garage und eventuell selbst genutzte Kellerräume versichert. Auch mit abgedeckt ist Hausrat, der vorübergehend aus der Wohnung mitgenommen wurde: Laptop, MP3-Player oder die teure Sportjacke sind somit während des Urlaubs im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung geschützt. „Richte ich mir aber meine eigene Ferienwohnung ein und deponiere dort dauerhaft Hausrat, brauche ich dafür eine neue Versicherung“, erklärt Rechtsanwalt Knut Höra aus Frankfurt.

Bei Reisen springt die Außenversicherung der Hausratpolice in der Regel drei Monate lang ein. „Damit ist man zum Beispiel auch versichert, wenn man beruflich eine Weile unterwegs ist“, sagt Thorsten Rudnik. Allerdings könne die Dauer des aushäusigen Versicherungsschutzes durchaus variieren. Kunden sollten daher einen Blick in ihren Vertrag werfen.

Außerdem ist der Schutz, den die Hausratversicherung unterwegs bietet, nicht identisch mit dem Schutz zu Hause. „Der Ersatz ist meist begrenzt“, erklärt Höra. Die Höhe hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2000 unterschrieben wurden, betrage die Erstattungsgrenze meist 10 Prozent der Versicherungssumme. Wer also Hausrat für 70.000 Euro versichert hat, bekommt im Schadensfall höchstens 7000 Euro erstattet. Bei neueren Verträgen könne die Erstattungsgrenze variieren. Und es gibt weitere Grenzen: Auch Wertsachen und Bargeld werden nicht in beliebiger Höhe ersetzt. (gs/dpa)

Gelegenheit macht Diebe: Kauf- und Herstellerunterlagen zum Fahrrad sollte man gut aufbewahren.
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Vor allem Hausbesitzer brauchen den passenden Versicherungsschutz.
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Die Versicherungssumme der Hausratpolice muss dem Wert der Wohnungseinrichtung entsprechen.
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Wer keine Reisegepäckpolice hat, kann in bestimmten Fällen auch seine Hausratversicherung einschalten.
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