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Löhne und Arbeitsverträge Löhne und Arbeitsverträge: Burger King beutet weiter aus

Von Stefan Sauer 17.10.2014, 15:33
Burger King will keine Zuschläge mehr zahlen.
Burger King will keine Zuschläge mehr zahlen. dpa Lizenz

Berlin - Alles sollte besser werden. Faire Arbeitsbedingungen, hygienisch einwandfreie Zubereitung und höchste Qualitätsstandards würden fortan das Wirken in den Restaurants prägen, gelobte die deutsche Burger-King-Zentrale in München Anfang Mai. Kurz zuvor hatte Enthüllungsjournalist Günter Wallraff in einem TV-Bericht ekelerregende Hygienemängel und schlechte Arbeitsbedingungen in Burger-King-Filialen publik gemacht, die das Image des Konzerns zu ruinieren drohten.

Wallraffs Recherchen hatten sich nur auf einen kleinen Teil der fast 700 Burger-King-Restaurants in Deutschland bezogen, nämlich auf 91 Filialen der zur Yi-Ko Holding gehörenden Burger King GmbH, darunter auch Restaurants in Köln, Leverkusen und Euskirchen. Deutschlandchef Andreas Bork ordnete die vorübergehende Schließung einiger Yi-Ko-Restaurants an, Kontrollen durch den Tüv wurden angekündigt, Yi-Ko Geschäftsführer Ergün Yildiz konnte zum Rücktritt gedrängt werden. Überdies wurden Arbeitsgerichtsprozesse gütlich beigelegt, in denen es unter anderem um fristlose Kündigungen gegangen war.

Weiterhin schlechter Umgang mit Belegschaft

Was den Umgang mit den rund 3000 Belegschaftsmitgliedern der Yi-Ko-Filialen angeht, hat sich in den letzten Monaten allerdings offenbar wenig geändert. Wie schon 2013 unter Yildiz kam es auch in diesem Sommer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Lohnzahlung. Guido Zeitler, Referatsleiter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), sind mehrere Dutzend Fälle bekannt, in denen Mitarbeitern zu wenig Urlaubsgeld ausgezahlt wurde. Zudem belegen neue Arbeitsverträge, die die GmbH ihren Mitarbeitern zur Unterschrift vorgelegt hat, dass es mit dem Kulturwandel in der Yi-Ko-Holding nicht weit her ist: Ein juristische Prüfung des Textes durch die NGG ergab schwerwiegende Beanstandungen.

Rund 13 000 Restaurants tragen weltweit den Markennamen Burger King. 90 Prozent der Filialen werden nicht von der Burger King Corporation mit Sitz in Florida betrieben, sondern von selbstständigen Franchisenehmern geführt. Dies trifft mittlerweile  auch auf alle 696 Burger-King-Restaurants in Deutschland zu.

Bis zum Frühjahr 2013 hatte die Münchner Deutschlandzentrale des Konzerns noch 90 Restaurants, die in der Burger King GmbH zusammen gefasst waren, in Eigenregie geführt. Im Mai ging die Burger King GmbH an die Yi-Ko Holding GmbH über, die sich im Besitz der Fastfood-Gastronomen  Ergün Yildiz und Alexander Kolobov befindet. So wurde Yi-Ko zum mit Abstand größten Franchisenehmer von Burger King in Deutschland.

Schon wenige Wochen nach dem Verkauf an die Yi-Ko kam es zu Auseinandersetzungen der neuen Geschäftsleitung mit Belegschaftsmitgliedern, Betriebsräten und leitenden Angestellten. Fristlose Kündigungen wurden ausgesprochen, zahlreiche Arbeitsgerichtsprozesse  angestrengt, die Yi-Ko fast ausnahmslos verlor.

Im April strahlte der TV-Sender RTL eine Reportage des Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff  aus, die hygienische Missstände in den von der Yi-Ko-Holding betriebenen Burger-King-Restaurants offen legte. Daraufhin drängte die Deutschlandzentrale Yildiz zum Rückzug vom Geschäftsführerposten, der seither vom Kölner Rechtsanwalt Dieter Stummel eingenommen wird.  Der als Franchise-Spezialist bekannte Stummel führt allerdings nicht das operative Tagesgeschäft. Die Fäden zieht nach Angaben der NGG weiterhin Mitinhaber Ergün Yildiz.

So sollen Mitarbeiter für Kassenfehlbeträge weitgehend selbst gerade stehen. Laut NGG ist eine solche Regelung schlicht rechtswidrig. Das Gesetz sieht nämlich vor: Der Arbeitgeber muss Kassenkräften zusätzlich zum Lohn ein so genanntes Mankogeld zahlen, das im Falle von Fehlbeträgen zur Haftung einbehalten werden kann. Vertragsklauseln, die ausscheidenden Mitarbeiter zur Rückzahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld verpflichten, verstoßen laut Zeitler zudem gegen den geltenden Tarifvertrag. Gleiches treffe auf Vertragsbestimmungen zu, die Mitarbeitern den Aufstieg in höhere Lohngruppen verwehrten.

Lohnkürzungen drohen

Als gravierendsten Einschnitt betrachtet der Gewerkschafter die Ankündigung der Yi-Ko Holding, ihre Burger King GmbH werde zum 31. März 2015 den Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) verlassen und sich damit aus der Tarifvertragsbindung lösen. Dieser Schritt könne zu massiven Lohnkürzungen führen: Abgesehen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, den auch Yi-Ko zahlen muss, dürften nämlich sämtliche Zuschläge für Überstunden, Feiertags- und Nachtarbeit wegfallen. Denn Zuschläge sind nicht gesetzlich, sondern tarifvertraglich geregelt.

In einem Schreiben an die Mitarbeiter versucht die Geschäftsleitung, den gegenteiligen Eindruck zu erwecken: „Zusammen mit bereits geltenden Gesetzesvorschriften zur Vergütung von Nacht- und Überstundenarbeit existiert damit ein Katalog von Vorgaben, der aus unserer Sicht einfacher zu handhaben ist, als ein komplexer Tarifvertrag.“ Klingt gut, bedeutet aber nur: Überstunden und Nachtarbeit müssen bezahlt werden, von Zuschlägen ist nicht die Rede.

Zum Abschied von der Tarifbindung heißt es in der Münchner Zentrale, man bedauere den Schritt, könne die BdS-Mitgliedschaft der Yi-Ko Holding jedoch nicht erzwingen. Der BdS übrigens ist erst jüngst mit ähnlichen Forderungen in die Tarifverhandlungen gegangen. Den Mindestlohn werde man zahlen, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschläge sollen hingegen gestrichen werden. In diesem Fall hat allerdings die Gewerkschaft noch ein Wörtchen mitzureden.