Kommentar zum "Code Sharing"-Verbot für Air Berlin Kommentar zum "Code Sharing"-Verbot für Air Berlin: Bundesregierung muss die Lebenslüge endlich beenden

Braunschweig - Das klingt lapidar. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hat Air Berlin und der arabischen Fluggesellschaft Etihad verboten, 31 Destinationen gemeinsam mit dem sogenannten Code Sharing zu vermarkten. Macht das was? Das macht ganz viel.
Air Berlin, Deutschlands Nummer zwei, wäre längst pleite, wenn die Araber das Unternehmen nicht fortwährend mit Geld versorgen würden. Das Code-Sharing ist eine Art Gegenleistung, verstößt aber eigentlich gegen die Verträge zwischen Deutschland und dem Etihad-Heimatland, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).
Kommt und rettet uns!
Das hört sich paradox an, ist es auch. Es zeigt, wie inkonsequent und scheinheilig die Luftfahrtpolitik in Deutschland und in der EU ist. Die Araber sind willkommen, wenn es darum geht, eine Airline zu retten, die wegen fortgesetztem Missmanagement in schwerste Not geraten ist.
Wenn die Retter dafür aber eine keineswegs überzogene Gegenleistung haben wollen, wird es schwer.
Mit den Restriktionen in den Verträgen mit den VAE versuchen die Europäer das Vordringen von Etihad oder Emirates zu bremsen, um vor allem Traditions-Linien wie die Lufthansa oder Air France vor den starken Rivalen zu schützen. Beides gleichzeitig geht nicht.
Die Bundesregierung und die EU-Kommission schieben eine Entscheidung schon lange vor sich her. Weil die Politiker wissen, dass es in jedem Fall bitter wird. Entweder für Air Berlin oder für die Lufthansa. Es wird höchste Zeit, mit dieser Lebenslüge aufzuhören.