Hintergrund Kölner Ärztin: Der Konflikt zwischen Jameda und den Medizinern

Karlsruhe - Millionen von Patienten klicken sich Monat für Monat durch Internet-Bewertungsportale für Mediziner. Misslich nur, wenn ein Arzt sich ungerecht behandelt fühlt und aus dem Portal gestrichen werden will. Bislang hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen grundsätzlichen Löschanspruch verneint, hat aber am Dienstag einer Kölner Ärztin Recht gegeben. Auf dem Prüfstand stand das Geschäftsmodell von Jameda.
Worum ging es genau?
Eine Kölner Hautärztin war gegen ihren Willen bei dem Ärztebewertungsportal Jameda gelistet und wollte daraus gelöscht werden. Sie begründete das damit, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sei und sie außerdem dort durch Werbung von Konkurrenten benachteiligt wird.
Wenn sie dort gar nicht gelistet sein wollte, warum durfte Jameda ihr Profil dennoch aufführen?
Ärzte mussten es wegen des öffentlichen Interesses und im Sinne der freien Arztwahl bisher hinnehmen, dass sie in solchen Portalen auftauchen und dort - natürlich unter Einhaltung bestimmter Standards - von Patienten bewertet werden. Sich einfach löschen lassen, das ging nicht, hatte der BGH bereits im September 2014 entschieden (Az.: VI ZR 358/13).
Wie argumentierte die Ärztin dann in ihrem Fall, so dass sie Recht bekam?
Sie war der Ansicht, dass der BGH bei dieser Entscheidung einen wichtigen Aspekt nicht berücksichtigte: Dass Jameda nämlich auch als Werbeplattform für Ärzte dient. Dieses Geschäftsmodell benachteilige sie bei der Ausübung ihres Berufes. Denn das Portal bietet Ärzten auf Wunsch kostenpflichtige Pakete an. Je nach Monatsbeitrag können sie ein Foto nebst ausführlicher Eigenwerbung in ihr Profil einstellen. Bei Ärzten, die nicht zahlen, sind nur die Basisdaten wie Adresse und Fachrichtung zu sehen.
Was ist daran schlimm?
Aus Sicht der Klägerin führt das zu Intransparenz und Ungleichbehandlung. Sie, die kein zahlender Kunde von Jameda ist, musste auf ihrem Jameda-Profil Werbeanzeigen anderer, zahlender Ärzte dulden. Zahlende Ärzte sind auf ihrem Profil hingegen vor Hinweisen auf die Konkurrenz geschützt - unfair, sagte die Dermatologin.
Was sagte Jameda dazu?
Das Portal betonte seine Neutralität bei den Bewertungen. Außerdem sei die Werbung der Premiumkunden klar als solche gekennzeichnet. Nach dem Urteil muss Jameda aber seine Werbeanzeigen ändern. (dpa)