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Fragen und Antworten zur VW-Affäre Fragen und Antworten zur VW-Affäre: Wie Heiko Maas die Rechte von Autokäufern stärken will

Von Timot Szent-Ivanyi 25.01.2016, 11:27
Ein VW-Tiguan vor dem Kraftfahrtbundesamt.
Ein VW-Tiguan vor dem Kraftfahrtbundesamt. dpa Lizenz

Was plant der Justizminister?

Im Mittelpunkt der Überlegungen steht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das zunehmend in der Kritik steht. Umweltschützer werfen der Behörde Kumpanei mit den Autoherstellern vor. Der Automobilclub ACE sprach von einer "zahnlosen Behörde", die bisher nicht zur Aufklärung des Abgasskandals beitragen habe. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nannte das KBA einen "devoten Dienstleister der Autobauer", die Umweltorganisation BUND sieht das Amt als "Teil einer Kultur des Vertuschens und Verschweigens". In einem Schreiben des Justizministeriums an den Bundestagsausschuss für Recht- und Verbraucherschutz heißt es nun, es sei zu prüfen, „ob und welche Konsequenzen sich für den Aufgabenbereich des KBA ergeben“. Nach einem Bericht der Zeitung Handelsblatt gehen die Überlegungen so weit, dem KBA bei der Zuständigkeit für Kfz-Tests das Bundesumweltamt zur Seite zu stellen. Diese Behörde gilt als kritisch gegenüber der Wirtschaft.

Welche Verbesserungen sind direkt für die Verbraucher angedacht?

Maas schlägt eine „Schlichtungsstelle“ vor, in denen außergerichtlich Streitigkeiten zwischen Kunden und Herstellern im Zusammenhang mit einem Neuwagenkauf geklärt werden sollen. Bisher gibt in Deutschland nur eine Schiedsstelle, die Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben ohne gerichtliche Auseinandersetzung regelt. Sie löst Konflikte, die sich aus dem Service oder aus dem Gebrauchtwagenkauf ergeben uns ist für die Verbraucher kostenlos. Das Justizministerium plädiert darüber hinaus für die Zulassung sogenannter Gruppenklagen. Dabei können sich mehrere Kunden zusammen tun und gemeinsam einen Hersteller auf Schadenersatz verklagen. Bisher sind nur Einzelklagen möglich.

Welche Forderungen hat der Justizminister an VW?

Der Konzern hat allen betroffenen US-Kunden als Wiedergutmachung eine Entschädigung von bis zu 1000 Dollar angeboten. Für die europäischen Käufer der Schummel-Diesel ist das nicht geplant. Das Justizministerium kritisiert diese Ungleichbehandlung und fordert auch für deutsche Kunden eine Entschädigung.

Mischt sich Maas mit seinen Vorschlägen nicht in die Zuständigkeiten seines Kabinettkollegen Dobrindt ein?

Ja. Für das Kraftfahrt-Bundesamt ist beispielsweise ganz klar das Bundesverkehrsministerium zuständig. Umweltschützer und die Opposition werfen Dobrindt allerdings vor, die Affäre nicht mit dem erforderlichen Nachdruck aufzuklären und VW zu schonen. Dobrindt hatte sich zum Beispiel lange geweigert, die Mitglieder der von ihm eingesetzten Untersuchungskommission zu nennen.