Durch neues Baurecht Durch neues Baurecht: Massentierhaltung in Deutschland soll begrenzt werden

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will mit einer Änderung des Bauplanungsrechts die Massentierhaltung in Deutschland begrenzen. Künftig soll der Neubau von größeren Tierhaltungsanlagen nur noch dann möglich sein, wenn die Kommunen das in einem Bauplanverfahren unter Beteiligung der ansässigen Bevölkerung gut heißen. Bisher bedürfen Tierhaltungsanlagen eines solchen Planverfahren nicht, sofern sie über Flächen verfügen, auf denen – theoretisch - mehr als die Hälfte der benötigten Futtermittel angebaut werden könnten. Ob das Futter tatsächlich vom Hof kommt oder eingekauft wird, spielt keine Rolle.
Das aber bedeutet: Nach geltender Rechtslage haben die Menschen vor Ort in aller Regel kein Mitspracherecht, wenn es um die Ansiedlung neuer Megaställe geht. Mit der Baurechtsänderung will Hendricks Abhilfe schaffen und die erheblichen Umwelt- und Klimabelastungen der Massentierhaltung begrenzen. Zum zweiten trägt die Ministerin mit ihrem Vorstoß dem wachsenden Unmut über die Massentierhaltung im Allgemeinen Rechnung. Den Umweg über Baurecht nimmt Hendricks nur deshalb, weil sie eigentlich weder für die Landwirtschaft noch für Tierwohlfragen zuständig ist. Hierfür zeichnet Agrarminister Christian Schmidt (CSU) verantwortlich.
Viele stehen Massentierhaltung skeptisch gegenüber
Unstrittig ist, dass ein wachsender Teil der Bevölkerung der Massentierhaltung skeptisch bis ablehnend gegenüber steht. In einer Untersuchung der Universität Göttingen aus dem Jahr 2011 äußerten 90 Prozent der Befragten die Ansicht, Massenhaltung biete dem einzelnen Tier zu wenig Lebensraum. Ebenso viele gaben an, eine artgerechte Tieraufzucht sei in Hühnerfarmen mit 40 000 Masthähnchen vollkommen unmöglich. Als Hauptkritikpunkte wurden Tierquälerei sowie Umwelt- und Klimabelastungen angeführt. Ausdruck dieser Ablehnung ist auch Trend zu vegetarischer und veganer Ernährung, der in den vergangenen Jahren enorm an Fahrt gewonnen hat.
Auf der anderen Seite ist Massentierhaltung in Deutschland normaler denn je. Von den bundesweit 12,6 Millionen Rindern, 27 Millionen Schweinen und 160,7 Millionen Hühnern ist ein immer größerer Teil in riesenhaften fabrikähnlichen Ställen untergebracht. Fast drei Viertel der gut 27 Millionen Mastschweine wachsen nach Angaben des Deutschen Bauernverbands in Betrieben mit mehr als 1000 Tieren heran. Der durchschnittliche Bestand pro Hof hat sich von 50 Tieren Mitte der 80er Jahre auf fast 900 erhöht. Noch weitaus krasser sieht es im Geflügelbereich aus. Im Schnitt leben rund 15 000 Masthähnchen pro Betrieb auf naturgemäß engstem Raum. Tendenz auch hier seit Jahren steigend.
Massentieranlagen haben kritische Begleiterscheinungen
Dabei sind die Begleiterscheinungen der industrialisierten Fleischproduktion unbestreitbar kritisch. Abgesehen von Tierschutzbelangen schädigen giftige Gase wie Methan und Ammoniak Klima und Böden, Jauche trägt zur Überdüngung und Nitratverunreinigung des Grundwassers bei, die in der Massentierhaltung massenhaft eingesetzten Antibiotika fördern das Entstehen resistenter Keime. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass BUND und andere Umwelt- und Tierschutzverbände Hendricks‘ Vorstoß zwar begrüßen, ihn zugleich aber nicht für ausreichend halten. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt müsse die Tierschutz-Standards für Tierhaltungsanlagen erheblich verbessern. Notwendig sei ferner eine grundlegende Reform der Agrarpolitik auf nationaler und europäischer Ebene.