Rettung vor dem Verfall Schloss Reinhardsbrunn: Entscheidung im Rechtsstreit um enteignetes Schloss

Meiningen - Im Rechtsstreit um die Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn verkündet das Landgericht Meiningen am Mittwoch seine Entscheidung. Dabei geht es um die Frage, ob der Freistaat das Kulturdenkmal unbelastet übernimmt. In dem Verfahren wehren sich zwei Grundschuldinhaber dagegen, dass mit der Enteignung auch ihre Grundpfandrechte verloren gehen. Die Richter hatten in der mündlichen Verhandlung bereits klar gemacht, dass sie die Enteignung für rechtmäßig halten. Laut Gesetz erlischt damit auch die Grundschuld.
Schloss Reinhardsbrunn im Kreis Gotha war im Juli 2018 mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes enteignet worden, um es vor dem Verfall zu retten. Demnach soll das Land die Park- und Schlossanlage übernehmen, nachdem die bisherige Besitzerin - eine Consulting-Firma - das Schloss jahrelang der staatlichen Notsicherung überlassen hatte. (dpa)