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Schlecker Schlecker: Bürgschaft aller Länder ist gescheitert

Von Daniel Baumann 28.03.2012, 14:27
Eine Mitarbeiterin der Drogeriekette Schlecker reißt das Firmelogo von der Eingangstür einer Filiale. (FOTO: DPA)
Eine Mitarbeiterin der Drogeriekette Schlecker reißt das Firmelogo von der Eingangstür einer Filiale. (FOTO: DPA) dpa

Stuttgart/MZ. - Erst verlautete, dass Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen bereit seien, die nötigen Bürgschaften für die Finanzierung von Schlecker-Transfergesellschaften mittels KfW-Kredit im gesamten Bundesgebiet zu übernehmen. Dann lehnte am frühen Abend Bayern eine solche Dreierbürgschaft ab. Zuvor war bereits eine gemeinsame Bürgschaft aller Bundesländer am Widerstand von Niedersachsen und Sachen gescheitert.

Baden-Württemberg startete am Mittwochabend einen letzten Rettungsversuch. Die CDU-Politikerin Tanja Gönner (CDU) sagte, „ich gehe davon aus, dass eine große Lösung gescheitet ist“. Nun solle über einen „Plan B“ nachgedacht werden. Ihren Worten nach sollte eine Entscheidung über eine Bürgschaft fallen: „Wir sind im Moment dabei, alle Möglichkeiten zu überprüfen.“ Schließlich beschloss der Finanz- und Wirtschaftsausschuss, die Garantie über 71 Millionen Euro zunächst zu übernehmen - allerdings nur unter der Bedingung, dass andere Länder verbindliche Zusagen über 45 Millionen Euro machten.

Bis Donnerstagmorgen bekam Finanzminister Nils Schmid (SPD) den Angaben zufolge Zeit, sich die geforderte Zustimmung anderer Bundesländer zu holen. Sein Ministerium werde eine Nachtschicht einlegen und um die Zusagen der 14 Länder werben, die sich schon einmal bereiterklärt hatten, mitzumachen, sagte Schmid.In den Transfergesellschaften sollen Schlecker-Mitarbeiter weitergebildet und in neue Jobs vermittelt werden. Die Transfergesellschaft hat aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit den Vorteil, dass es leichter ist, Menschen aus einer befristeten Beschäftigung heraus – in diesem Falle bei der Transfergesellschaft – eine neue Stelle zu vermitteln, als aus der Arbeitslosigkeit.

Zum anderen werden die Beschäftigten sozial abgefedert: Sollten sie während der sechsmonatigen Dauer der Transfergesellschaft keinen neuen Job finden, haben sie im Anschluss noch mal zwölf Monate lang vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hinzu kommt, dass eine Transfergesellschaft zahlreiche Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten verhindern könnte, die ihren Job verlieren. Solche Klagen könnten mögliche Investoren davon abhalten, bei der insolventen Drogeriemarktkette einzusteigen.

Für die Finanzierung von bundesweiten Transfergesellschaften benötigt Schlecker einen Kredit in der Höhe von 71 Millionen Euro von der Staatsbank KfW. Damit sollen die Verwaltungskosten sowie Urlaubsgeld, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Berufsgenossenschaft für die Beschäftigten finanziert werden. Niedersachsen hatte gestern angekündigt, dass das Land nicht bürgen werde. Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) schrieb in einem Brief an den baden-württembergischen Amtskollegen Nils Schmid (SPD), dass er die Umsatzprognosen des Insolvenzverwalters für zu optimistisch halte. Deshalb blieben „im Ergebnis sogar Zweifel, ob der Insolvenzverwalter überhaupt während der Dauer der geplanten Transfergesellschaft den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten kann“.

Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hatten im Vorfeld zunächst erkennen lassen, dass sie eine Bürgschaft zugunsten der von der Kündigung bedrohten Schlecker-Beschäftigten übernehmen wollen. Eine Dreierlösung lehnte Bayern schließlich ab, weil das zu einer Verdoppelung des bayerischen Anteils führen würde im Vergleich zum früheren Modell unter Beteiligung aller Länder.

Der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP, r.) steht am in Dresden mit einem Bauhelm auf dem Kopf. (FOTO: DAPD)
Der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP, r.) steht am in Dresden mit einem Bauhelm auf dem Kopf. (FOTO: DAPD)
dapd