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R-Gespräche R-Gespräche: Zwielichtige Rechnungen gestoppt

17.06.2012, 20:05

Halle (Saale)/MZ. - Sämtlichen Netzbetreibern sei verboten worden, ihren Kunden Rechnungen, die sich auf die beanstandete "Dienstleistung" beziehen, zu stellen oder Forderungen einzutreiben, teilte die Aufsichtsbehörde vergangene Woche in Bonn mit. So solle den unlauteren Geschäftspraktiken der Boden entzogen werden, sagte der Präsident der Aufsichtsbehörde Jochen Homann. Das Verbot gelte rückwirkend ab 18. Februar. Auch Kunden, die bereits Rechnungen oder Mahnungen in der Angelegenheit erhalten hätten, müssten darauf nicht reagieren. Das Verbot betrifft einen mutmaßlich betrügerischen Telefonservice, bei dem Verbraucher unter einer nicht existierenden Kurznummer mit Frankfurter Vorwahl angerufen und befragt wurden, ob sie ein sogenanntes R-Gespräch aus dem Ausland annehmen würden. Bei diesen Gesprächen zahlt der Angerufene.

Kunden, die einen solchen Anruf unbedarft angenommen hatten, berichteten laut Bundesnetzagentur aber regelmäßig, dass gar kein Gesprächswunsch vorlag und gelegentlich lediglich Werbung oder Informationen durchgesagt wurden. Später sei dann aber über die Telefonrechnungen Geld für den angeblichen Service verlangt worden.

Der nun verbotene "Service" wurde den Angaben zufolge unter der bundesweit einheitlichen Produkt-Identifikationsnummer 81205 auf Rechnungen ausgewiesen, teils in Verbindung mit Zusätzen wie "R-Gespräch" oder "Service 0900 Premium Dienst 58". Betroffene sollten bei der Prüfung ihrer Telefonrechnung darauf achten.

Wer derartige Forderungen bereits beglichen hat, sollte sich der Bundesnetzagentur zufolge am besten mit Hilfe von Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten um eine Rückerstattung bemühen. Die Aufsichtsbehörde rief Verbraucher dazu auf, sie über weitere dubiose Nummern-Missbrauchsfälle zu informieren.