Pläne der Koalition Wohnungseinbrecher: Diese Strafe droht ihnen in Zukunft - Koalition berät im Kabinett über Maßnahmen gegen Kriminalität

Berlin - Kaum ein Thema ist im heraufziehenden Bundestagswahlkampf so sensibel wie das der Wohnungseinbrüche. Dieses Kriminalitätsfeld ist hoch emotional und erregt die Gemüter.
Und tatsächlich: Jeder, der einmal einen Einbruch in seine vier Wände erlebt hat, spricht hinterher von diesem unangenehmen Gefühl, welches das Eindringen einer fremden Person in die eigene Privatsphäre verursache. Manch einer zieht nach solch einem Erlebnis sogar um.
Streit über Gesetzentwurf zu Wohnungseinbrüchen
Kein Wunder also, dass Union und SPD auf den – im Unterschied zum „Schulz-Zug“ – immer noch Tempo versprechenden Wahlkampfschlager aufspringen wollen. Beide wollen also das Strafmaß für Wohnungseinbrüche erhöhen.
Allerdings gab es zuletzt Streit um den Gesetzentwurf. Eigentlich wollte ihn das Kabinett schon Ende April verabschieden. Doch wegen Uneinigkeiten über den Datenschutz wurde er kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Am Mittwoch berät das Bundeskabinett über die Gesetzespläne. Sie sollen unbedingt noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten. Die Zeit drängt also.
Das sind die Pläne gegen Wohnungseinbrüche
Für den Einbruch in eine Privatwohnung soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten. Von dieser neuen Einstufung des Delikts erhoffen sich CDU und SPD, dass Verfahren künftig nicht mehr so schnell eingestellt werden.
Das galt bisher
Bislang reicht das Strafmaß zwar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen allerdings nur von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass es künftig keine minder schweren Fälle mehr geben soll. Hier wäre das neue Gesetz also eine klare Verschärfung.
Hierum drehte sich der Streit
Aus Sicht von Unionsfraktion, Bundesinnenministerium und Kanzleramt ist eine Abfrage der Mobilfunkdaten notwendig, um eine Strafverfolgung bei Einbrüchen erfolgreich durchsetzen zu können. Die SPD war dagegen, obwohl der Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Justizministerium stammt.
Nun wurde der Entwurf präzisiert und die Neuregelung soll ausdrücklich nur für eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ gelten. Gartenlauben oder Übernachtungszimmer in Büros ohne große Privatsphäre sind ausgenommen.
Die Einbruchszahlen
Zuletzt ist die Zahl der angezeigten Wohnungseinbrüche zurückgegangen – zum ersten Mal seit zehn Jahren. 2016 wurden 151.000 Einbrüche gemeldet, das sind fast zehn Prozent weniger als noch 2015. Die Aufklärungsquote ist allerdings nach wie vor niedrig. Im Bundesdurchschnitt liegt sie unter 20 Prozent.