Beschluss Volker Beck: Streit um Manuskript zu Sex mit Kindern geht vor den EuGH

Karlsruhe - Der Streit um die Veröffentlichung eines Manuskripts des Grünen-Politikers Volker Beck über Sex mit Kindern aus den 80er Jahren durch „Spiegel Online“ geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Mit einem am Donnerstag verkündeten Beschluss legte ihn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Luxemburger Richtern vor.
Beck war in dem 1988 in einem Buch veröffentlichten Papier für eine teilweise Entkriminalisierung von Sex mit Kindern eingetreten. Ihm zufolge hatte der Herausgeber damals aber zentrale Aussagen verfälscht, gestrichen oder in Zwischenüberschriften unzulässig zugespitzt.
Strich durch die Rechnung
Als 2013 das Originalmanuskript wiederentdeckt wurde, schickte Beck laut Gericht dies selbst an verschiedene Presseorgane. Er veröffentlichte Buchtext und Manuskript auf seiner eigenen Internetseite und fügte dabei verschiedene Distanzierungen ein. Er war einverstanden, dass die Presse hierauf verweist und den mit den Distanzierungen versehenen Beitrag im Internet verlinkt. Stattdessen veröffentlichte „Spiegel Online“ das Manuskript selbst komplett.
Das Portal wollte damit belegen, dass der Text im Buch mit dem Manuskript nahezu identisch gewesen sei. Beck sah durch die Veröffentlichung seine Urheberrechte verletzt. Landgericht und Kammergericht Berlin hatten der Urheberschutzklage Becks stattgegeben. Der BGH legte den Streit nun dem EuGH vor.
Dieser soll unter anderem klären, inwieweit die Presse sich auf ihr „Zitierrecht“ berufen kann, wenn sie Werke vollständig veröffentlicht. Zudem sollen die Luxemburger Richter prüfen, ob „Spiegel Online“ zunächst zumindest hätte versuchen müssen, eine Genehmigung für die Veröffentlichung zu bekommen, und ob es hierbei eine Rolle spielt, dass der Text in seiner Buchfassung ohnehin schon länger öffentlich zugänglich war. (afp)