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Straftaten Straftaten: Wann dürfen Asylbewerber abgeschoben werden?

05.01.2016, 14:43

Köln - Wenn Asylsuchenden Straftaten nachgewiesen werden, droht ihnen nicht zwingend die sofortige Abschiebung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt vor einer Entscheidung darüber, dass alle Umstände im Einzelfall geprüft werden. Das gilt insbesondere für anerkannte Asylbewerber und solche mit einem vorübergehenden Aufenthaltsstatus während des laufenden Asylverfahrens.

Bei abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerbern könne die Ausländerbehörde in schweren und eindeutigen Fällen zügig über eine Abschiebung entscheiden, erklärte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. In der Praxis warten sie allerdings meist den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ab, um eine sichere rechtliche Grundlage zu haben. Die Entscheidung, ob ein Straftäter abgeschoben wird, treffen in jedem Fall die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte – nicht die Gerichte.

Sobald eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren verhängt wird, wiege das Interesse des Staates an einer Abschiebung besonders hoch, sagte der Sprecher. Eine schnelle Abschiebung wird dann wahrscheinlicher. Trotzdem müssten einzelne Faktoren wie das familiäre Umfeld, mögliche frühere Straftaten und auch die Lage im Heimatland einer Person berücksichtigt werden. (hir)