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Sexarbeit in Deutschland Sexarbeit in Deutschland: Das ändert sich mit dem neuen Prostitutionsgesetz

Von Melanie Reinsch 08.11.2015, 18:04
Eine Prostituierte spricht einen potentiellen Freier an.
Eine Prostituierte spricht einen potentiellen Freier an. dpa Lizenz

Berlin - Laut Schätzungen der Berliner Prostituiertenberatungsstelle Hydra arbeiten rund 400.000 Frauen in Deutschland in der Prostitution. Eine Novelle zum Prostitutionsgesetz soll diesen Frauen mehr Schutz und Absicherung bringen. Monatelang wurde um diesen Referentenentwurf gerungen, bevor sich die Koalitionspartner mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) im Sommer einigen konnten.

Derzeit wird der Entwurf in der Bundesregierung beraten, die Ressortabstimmung ist laut Familienministerium noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf wird von vielen Seiten heftig kritisiert. Frauenrechtsorganisationen und auch viele Politiker fordern ein generelles Sexkaufverbot.  

Anmeldung bei einer Behörde

Der Entwurf sieht vor, dass sich Prostituierte künftig bei einer Behörde anmelden müssen. Wenn sie die Stadt wechseln,  müssen sie das jedes Mal aufs Neue. Wer keine Anmeldung vorweisen kann, muss ein Bußgeld zahlen. Die Frauen werden verpflichtet, sich einer ärztlichen Gesundheitsberatung zu unterziehen, um überhaupt in der Prostitution arbeiten zu dürfen. Unter 20-Jährige müssen sich jährlich neu anmelden, über 20-Jährige alle zwei Jahre. Bordelle benötigen nach diesem Entwurf eine Erlaubnispflicht.

Menschenverachtende Flatrate-Bordelle würden so keine  Genehmigung mehr bekommen. Außerdem soll eine Kondompflicht für Freier eingeführt werden.

Kondompflicht schwer nachweisbar

„Das ist der einzige Punkt in dem neuen Entwurf, bei dem die Sexkäufer in die Pflicht genommen werden und nicht die Frauen“, kritisiert Gerhard Schönborn vom Café Neustart in Berlin. Der Verein kümmert sich auf dem Straßenstrich an der Kurfürstenstraße um Prostituierte. Aus der Praxis als Streetworker weiß er, dass danach auf der Straße immer wieder gefragt werde. Die Kontrolle sei jedoch schwierig. 

„Das eigentliche Elend der Prostitution wird sich durch das Gesetz  nicht eindämmen lassen“, sagt er. Solange Sexkauf gesellschaftlich anerkannt sei, werde sich auch das Angebot nicht verringern.  Trotzdem sei der Entwurf besser als der jetzige Zustand.

Lesen Sie im folgenden Abschnitt, wie Experten die Möglichkeit einschätzen, Freier zu bestrafen. Das ist in Schweden bereits Praxis.

Der jetzige Zustand, das ist das Gesetz von 2002, entstanden unter der rot-grünen Regierung von Gerhard Schröder. Ziel sollte es sein, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern und das kriminelle Umfeld wirksamer zu bekämpfen. 

Zugang zu Sozialversicherungen

So wurde Prostitution nicht mehr als sittenwidrig eingestuft, Verträge zwischen Kunden und Sexarbeitern bekamen Rechtskraft und die Prostituierten erhielten Zugang zu Sozialversicherungen. Gleichzeitig wurden einige Paragraphen des Strafgesetzbuches abgeschafft, die die Selbstorganisation von Prostituierten bestraften. Im Jahr 2007 stellte die Bundesregierung jedoch fest, dass sich die Situation für Prostituierte kaum verbessert hatte. 2013 wurde daher im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart, das Prostitutionsgesetz umfassend zu überarbeiten und Kontrollmöglichkeiten gesetzlich zu verbessern. Das soll nun mit der Gesetzesnovelle passieren.

„Das Gesetz ist ein toller Schritt, aber schade, dass wir nicht weiter springen“, sagt Frank Heinrich, CDU-Bundestagsmitglied und Vorsitzender  vom Bündnis „Gemeinsam gegen Menschenhandel“.  „Ich bin dafür, Prostitution erst ab 21 Jahren zu erlauben. Im Jugendstrafrecht haben wir diese Altersgrenze ja auch“, sagt Heinrich. Die CDU konnte sich mit diesem Vorschlag gegenüber der SPD nicht durchsetzen.

Medizinische Beratung ausweiten

Heinrich plädiert außerdem dafür, die Pflicht zur medizinischen Beratung auf mindestens vier Mal im Jahr anzuheben. Auch er spricht sich für eine Kriminalisierung der Sexkäufer aus: „Jeder denkt, es ist alles erlaubt, das muss zurückgedreht werden. Schweden ist uns da weit voraus.“

In Schweden werden seit 1999 Freier bestraft. Sie müssen mit Geldstrafen rechnen und können sogar für ein Jahr hinter Gitter kommen. Ein Modell auch für Deutschland?

Ja, findet Irma Bergknecht von Terre des Femmes (TDF), eine Menschenrechtsorganisation, die sich für Frauen einsetzt.  „Die Auswirkungen des schwedischen Modells sind zwar widersprüchlich, aber Schweden macht mit dem Modell klar, dass es seine Frauen nicht verkauft. Es wird mit diesem neuen Gesetz kein Kulturwandel eintreten, dass die patriarchalische Beziehung zwischen Frau und Mann auflöst.“  Das Gesetz sei zwar  eine Verbesserung für Prostituierte, vor allem, weil auch Werbung für schutzlosen Sex verboten werde, aber „ wir sind grundsätzlich gegen das Kaufen von Frauen“, sagt  Bergknecht.

Lesen Sie im nächsten Abschnitt, warum die Opposition den Entwurf kritisiert.

Auch die Opposition kritisiert den Entwurf scharf: „Zwangsuntersuchungen, eine Kondompflicht, die Prostituierte kriminalisiert, oder eine Meldepflicht sind nicht sinnvoll, um Prostituierte zu schützen. Sie bergen die Gefahr, Prostituierte in die Illegalität zu drängen und sind zudem in der Praxis kaum umsetzbar“, erklärt  Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, glaubt, dass der neue Entwurf „Tausende von Frauen in große Not“ bringe, da sich die, die sich nicht outen können, zwangsläufig in der Kriminalität landen würden.

Protest des Berufsverbandes

Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) sperrt sich ebenfalls gegen das Gesetz. „Uns ein Bündel von diskriminierenden Zwangsmaßnahmen als Schutz verkaufen zu wollen, ist wirklich zynisch“, so Undine de Rivière, Sprecherin des Berufsverbandes. „Eine Registrierung bei der Polizei wäre für viele von uns eine Katastrophe und käme einem Zwangsouting gleich.“ Anfang Oktober protestierten in Berlin vor dem Familienministerium rund 50 Prostituierte gegen diese Anmeldepflicht.

Wird das Gesetz im Bundeskabinett beschlossen, wird es dem Bundesrat zugeleitet.

Durch die verpflichtende Gesundheitsberatung kann eine zusätzliche Belastung für die Länder anfallen, die Grünen sind daher sogar der Auffassung, dass das Gesetz auch vom Bundesrat eine Zustimmung brauche.

„Voraussichtlich kann der Entwurf im ersten Halbjahr 2016 im Bundestag beraten werden“, sagte ein Sprecher des  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In Kraft treten würde es sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt.

In welcher Form das sein wird, ist allerdings in Anbetracht der auseinanderklaffenden Meinungen längst nicht sicher.

Monatelang wurde um den Entwurf für das Prostitutionsgesetz gerungen, bevor sich die Koalitionspartner mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig einigen konnten.
Monatelang wurde um den Entwurf für das Prostitutionsgesetz gerungen, bevor sich die Koalitionspartner mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig einigen konnten.
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