Lebensmittelimitate Lebensmittelimitate: «Es muss Konsequenzen geben»
HALLE/MZ. - Über die Schummelei bei den Inhalten von Lebensmitteln sprach unser Redakteur Hajo Krämer mit der Leiterin des Referats Lebensmittel / Ernährung bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Christa Bergmann.
Sind das alles nur Ausrutscher oder muss der Verbraucher künftig mit all den Imitaten und Ersatzstoffen leben?
Bergmann: Das ist kein neues Phänomen. Das Problem ist den Überwachungsbehörden schon länger bekannt. Mehr in der Gastronomie und an Imbissständen bei verarbeiteten Produkten wie Schinkenpizza. Aber auch bei abgepackten Lebensmitteln im Einzelhandel. Im Jahr 2007 überprüfte die Lebensmittelüberwachung Sachsen-Anhalt Kochschinken. 44 Prozent der Proben aus der Gastronomie wurden wegen irreführender Verkehrsbezeichnung beanstandet. Beim Einzelhandel waren von 51 untersuchten Proben immerhin noch neun gestreckt.
Die Bundesverbraucherministerin befürwortet, "schwarze Schafe" öffentlich zu machen. Finden Sie das richtig?
Bergmann: Auf jeden Fall. Es darf nicht nur bei straffen Kontrollen bleiben, sondern es muss vor allem bei Wiederholungstätern Konsequenzen geben, die über Beanstandungen und Mahnungen hinausgehen. Öffentliche Namensnennung wäre ein wirksames Mittel zur Abschreckung, um Missbrauch einzuschränken.
Was kann denn sonst noch getan werden?
Bergmann: Es geht um eine klarere Kennzeichnung der Produkte, die für den Verbraucher eindeutig und verständlich ist. Am besten wäre es, wenn schon in der sogenannten Verkehrsbezeichnung klar würde, worum es sich handelt.
Ein Beispiel bitte.
Bergmann: Nehmen wir Käse. Wenn da mit Ersatzprodukten gearbeitet wird, müsste schon "Käse-Imitat" im verkaufsentscheidenden Produktnamen stehen. Oder alternativ müsste eine klar definierte Kennzeichnungsvorschrift festgelegt werden. In diesem Fall etwa die Formulierung: "Erzeugnis aus Magermilch mit Pflanzenfett". Der Verbraucher wüsste damit, es ist kein Käse. Alle diese Ersatzformulierung würden öffentlich bekannt gemacht.