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Homosexuelle ohne Anspruch auf Verheiratetenzulage

03.06.2008, 08:17

Karlsruhe/dpa. - Homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Verheiratete.

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut entschieden, dass der «Verheiratetenzuschlag» nur bei einer Ehe, nicht aber bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gewährt wird. Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, der die Stellung Homosexueller bei der Witwenrente gestärkt hatte, ändere nichts an dieser Beurteilung.

Das Karlsruher Gericht lehnte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines städtischen Beamten aus Düsseldorf ab, der seit vier Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Mann lebt. (Az: 2 BvR 1830/06 - Beschluss vom 6. Mai 2008)

Das Gericht hatte bereits im Oktober 2007 eine vergleichbare Beschwerde einer früheren Beamtin aus Baden-Württemberg abgelehnt, die unter Hinweis auf ihre Lebenspartnerschaft den - verheirateten Beamten zustehenden - Zuschlag gefordert hatte. Anfang April hatte allerdings der EuGH eine mögliche Diskriminierung Homosexueller bei der Hinterbliebenen-Versorgung beanstandet - ein Argument, das nun auch im Karlsruher Verfahren zu berücksichtigen war.

Die Verfassungsrichter sahen jedoch keinen Anlass, von ihrer Entscheidung aus dem vergangenen Jahr abzurücken. Ehe auf der einen und eingetragene Lebenspartnerschaft auf der anderen Seite sind nach ihren Worten vom Gesetzgeber bewusst nicht vollständig gleichgestellt worden. Unterschiede beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag seien schon deshalb gerechtfertigt, weil bei der Ehe damit - typischerweise - die Erziehung von Kindern unterstützt werde.

www.bundesverfassungsgericht.de