Hintergrund Hintergrund: Stichwort - Kindergeld
Berlin/dpa. - Deutschland liegt nach Angaben des Familienministeriums bereitsjetzt mit der Höhe des Kindergeldes im EU-Vergleich nach Luxemburg anzweiter Stelle. Das Kindergeld wird zu 15 Prozent von den Kommunenund zu je 42,5 Prozent von Bund und Ländern aufgebracht.
Das Kindergeld - Grundlage ist das Bundeskindergeldgesetz - wirdnach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes einkommensunabhängiggewährt. Bewirken soll das Kindergeld eine steuerliche Entlastung,die den Kindern zu Gute kommen soll. Alternativ zum Kindergeld kannEltern auf Basis des Einkommenssteuergesetzes ein Kinder- undBetreuungsfreibetrag in Höhe des Existenzminimums des Kindes gewährtwerden. Das Finanzamt prüft laut Bundesfinanzministerium, welcheVariante mehr Entlastung bringt. Grundsätzlich wird zunächst dasmonatliche Kindergeld bezahlt.
In der Regel wird Kindergeld nur für Kinder bis zur Volljährigkeitgezahlt. Allerdings gibt es Ausnahmen. So können etwa die Zahlungenfür Kinder bis 27 Jahre fortgesetzt werden, solange sie sich in derSchul- oder Berufsausbildung oder dem Studium befinden. Auch dieseFrist kann sich um eine bestimmte Zeit verlängern, wenn das Kind inAusbildung zuvor Wehr- oder Zivildienst geleistet hat. Für über 18-Jährige wird Kindergeld ohne Zeitlimit gezahlt, wenn sie wegenkörperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lagesind, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.